Keine staatliche Entschädigung für Stalking-Opfer

KASSEL (mwo). Stalking-Opfer bekommen in der Regel keine staatliche Entschädigung. Denn rein psychischer Terror wird vom Opferentschädigungsgesetz nicht erfasst, Voraussetzung bleibt eine auf den Körper gerichtete Gewalttat, urteilte gestern das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel.

Veröffentlicht:
Belästigung am Telefon: Opfer von Stalking haben keinen grundsätzlichen Anspruch auf Entschädigung durch den Staat.

Belästigung am Telefon: Opfer von Stalking haben keinen grundsätzlichen Anspruch auf Entschädigung durch den Staat.

© viennaslide / imago

Es wies damit die Klage einer heute 60-jährigen Frau ab, die über Jahre von ihrem Ex-Partner bedroht und verfolgt wurde.

Die Belästigungen reichten von Dutzenden Zetteln im Briefkasten über Nachstellungen im Bus bis zur Bestellung von Versandhausartikeln oder gar eines Leichenwagens auf ihren Namen. Mehrfach bedrohte der Mann auch die Mutter und die Kinder des Opfers.

Als Folge ist die Frau schwer traumatisiert, erwerbsunfähig und schwerbehindert mit einem Grad von 50 Prozent. Ihren Antrag auf Opferentschädigung lehnte das Land Bremen ab.

Mit ihrer Klage argumentierte sie, seit 2007 werde Stalking auch strafrechtlich verfolgt. Psychischer Dauerterror könne weit belastender sein als einmalige körperliche Gewalt. "Das Ziel des Stalkers ist die Seele des Opfers", sagte ihre Anwältin.

Für eine Opferentschädigung verlangt das Gesetz einen "tätlichen Angriff". Davon wird rein psychischer Terror nicht mehr erfasst, urteilte das BSG. Das Landessozialgericht soll aber noch prüfen, ob es im Zuge des Stalkings nicht doch auch zu körperlichen Übergriffen kam.

Az.: B 9 VG 2/10 R

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Gastbeitrag

Wie sinnvoll sind Injektionen an der Wirbelsäule?

Rettungsdienst

Umfrage der Charité: Was Patienten in die Notaufnahme führt

Lesetipps
Eine männlicher Patient, der auf einem Fahrradergometer in die Pedale tritt, führt einen Belastungstest durch, um die Herzfunktion zu überprüfen.

© malkovkosta / stock.adobe.com

Mikrovaskuläre Dysfunktion

Was ein Belastungs-EKG bei Angina-pectoris-Verdacht bringt

Adipöse Kinder und Jugendliche tragen für den Rest ihres Lebens eine enorme Bürde mit sich. Die Folgen zeichnen sich bereits im Kindesalter ab und erstrecken sich bis ins Erwachsenenalter.

© kwanchaichaiudom / stock.adobe.com

Adipositas bei Kindern und Jugendlichen

Hoffnung auf neue Medikamente zur Gewichtsreduktion bei Kindern