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Kinderärzte besorgt über Ausgrenzung rezeptfreier Arzneien

KÖLN/BONN (fst). Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) sowie der Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) haben das Gesundheitsministerium aufgefordert, die seit Anfang April geltende neue Arzneimittel-Richtlinie (AMR) zu kassieren.

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Hintergrund der Forderung: In der Anlage 3 der Richtlinie hat der Gemeinsame Bundesausschuss viele rezeptfreie Präparate, die Ärzte bislang noch für Kinder bis 12 Jahre und ausnahmsweise für Jugendliche bis 18 Jahre zu Lasten der Kassen verordnen konnten, als "unwirtschaftlich" deklariert. Das gilt beispielsweise für Analgetika in fixer Kombination mit nicht analgetischen Wirkstoffen, für Antidiarrhoika (mit wenigen Ausnahmen), Antiemetika, Enzympräparate in fixen Kombinationen oder für Roborantien, Tonika und appetitanregenden Mittel.

Beide Verbände wenden sich gegen diese Verordnungseinschränkungen mit der Begründung, der medizinische Versorgungsbedarf auch mit rezeptfreien Präparaten werde bei der "geschützten Patientengruppe" der Kinder und Jugendlichen ignoriert. Dabei verweisen Pädiater und Hersteller auf die Gesundheitsreform im Jahr 2004.

Damals wurden OTC-Präparate weitgehend aus dem Leistungskatalog der Kassen herausgenommen, nicht jedoch für Kinder bis zwölf Jahre, bei Entwicklungsverzögerungen auch für Jugendliche bis 18 Jahre. Nun sei der Bundesausschuss vom damaligen Willen des Gesetzgebers abgerückt, der die besonderen Belange von Familien mit Kindern hatte schützen wollen.

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