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Kinderkrankengeld im Osten stark nachgefragt

SCHWERIN (di). In keinem anderen Bundesland wird so häufig Kinderkrankengeld gezahlt wie in Mecklenburg-Vorpommern.

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Nach Angaben der Techniker Krankenkasse (TK) wurde im vergangenen Jahr allein bei der TK in mehr als 13 000 Fällen mit einem Gesamtvolumen von 1,57 Millionen Euro Kinderkrankengeld gezahlt. Das entspricht 158 Fällen je 1000 anspruchsberechtigte Mitglieder. Damit ist der Nordosten Spitzenreiter, gefolgt von Sachsen-Anhalt (145 Fälle) und Brandenburg (142 Fälle). Zum Vergleich: In Baden-Württemberg und in Bayern gibt es jeweils nur 22 Fälle je 1000 Mitglieder.

Die Kasse vermutet, dass das vergleichsweise junge Alter der Eltern im Osten dieses Gefälle hervorruft. Denn je jünger die Eltern und damit auch die Großeltern, desto häufiger sind diese selbst noch erwerbstätig und fallen als Betreuungsperson aus. Das Kinderkrankengeld wird fällig, wenn Eltern ihr krankes Kind zu Hause betreuen müssen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Arbeitnehmer für bis zu zehn Tage pro Kind und Jahr freizustellen. Vom Arbeitsvertrag ist abhängig, ob der Arbeitgeber das Gehalt weiterzahlt oder ob Eltern das Kinderkrankengeld bei ihrer Krankenkasse beantragen müssen.

Wie bei eigener Arbeitsunfähigkeit beträgt das Kinderkrankengeld 70 Prozent des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts, aber nicht mehr als 90 Prozent des letzten Nettogehalts. Jedes Elternteil kann bis zu zehn Arbeitstage pro Kind frei nehmen, maximal bis zu 25 Arbeitstage pro Jahr. Voraussetzung für den Bezug von Kinderkrankengeld: Mutter oder Vater müssen selbst Anspruch auf Krankengeld haben, und das Kind muss in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert und jünger als zwölf Jahre alt sein. Im Haushalt darf niemand leben, der sich um den Nachwuchs kümmern kann. Die Krankenkassen benötigen dann lediglich eine Bescheinigung des behandelnden Kinderarztes.

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