Petition

Kinderkrankenpflege soll erhalten bleiben!

Veröffentlicht:

BERLIN. Seit Jahresbeginn können Eltern, Ärzte, Pfleger und alle, die an einer fachgerechten Versorgung kranker Kinder in Deutschland interessiert sind, eine Petition zum Erhalt der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege unterzeichnen.

Ziel des Aufrufs ist eine Debatte im Bundestag über die Zukunft der Kinderkrankenpflege, die durch Pläne für eine Generalisierung der Ausbildung akut gefährdet ist.

Initiatorin der Petition ist Monika Otte, Kinderkrankenschwester und Lehrerin für Pflegeberufe aus Marburg.

Sie sieht im Referentenentwurf zur Reform des Pflegeberufs die drohende Abschaffung des Berufs "Kinderkrankenschwester" und damit den Verlust einer auf die Bedürfnisse des kranken Kindes zugeschnittenen Fachausbildung. (eb)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Exklusiv-Umfrage der Ärzte Zeitung

Baustelle Gesundheitspolitik: Was muss 2026 angegangen werden?

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Daten aus Wales

Infarktrisiko steigt offenbar auch nach Harnwegsinfekt

Brenzlige Situationen

Umgang mit schwierigen Patienten - Tipps für MFA

Lesetipps
Ein Vorteil bei ärztlichen Patientinnen und Patienten: Die Kommunikation läuft direkter. (Motiv mit Fotomodellen)

© contrastwerkstatt / stock.adobe.com

Berufsrecht

Kollegen als Patienten? Was das fürs Honorar bedeutet

Ein Geldschein liegt in einer Mausefalle.

© photo 5000 / stock.adobe.com

Knackpunkt Selbstzahlerleistungen

Der richtige Umgang mit IGeL-Fallen