Kinderschutz: Ärzte und Hebammen mittendrin

Der Weg für das Kinderschutzgesetz ist frei. Ärzte hätten sich mehr Spielraum gewünscht.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Hebamme und Ärztin: Ihnen kommt eine zentrale Rolle im neuen Kinderschutzgesetz zu.

Hebamme und Ärztin: Ihnen kommt eine zentrale Rolle im neuen Kinderschutzgesetz zu.

© Mathias Ernert

BERLIN. Familienministerin Kristina Schröder (CDU) hat mit einem beherzten Griff in die Staatsschatulle den Weg für das Kinderschutzgesetz freigemacht. 51 Millionen Euro im Jahr soll der Steuerzahler ab 2015 für mehr Kinderschutz aufbringen.

Ursprünglich vorgesehen waren lediglich 30 Millionen Euro im Jahr für vier Jahre. Darin hatten die Länder das Risiko gesehen, danach auf den Kosten für die neu geschaffenen Ansprüche sitzenzubleiben.

Am Montag einigten sich Schröder und die Verhandlungsführerin der Länder, Mecklenburg-Vorpommerns Sozialministerin Manuela Schwesig (SPD) auf den finanziellen Kompromiss, der dem Bund den Löwenanteil an den Kosten des Gesetzes zuschiebt.

Das Gesetz, das am Mittwoch noch im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag beraten wurde, kann nun aller Voraussicht nach am 1. Januar in Kraft treten.

Kontakt zu werdenden Müttern herstellen

Mit dem Geld sollen in Städten und Gemeinden nun Frühwarnsysteme unterstützt beziehungsweise aufgebaut werden, über die Verwahrlosung von und Gewalt gegen Kinder frühzeitig erkannt werden sollen.

Ärzte und Hebammen sind mit von der Partie. Die Familienhebammen sollen schon in den Geburtskliniken den Kontakt zu Müttern in schwierigen Lebenslagen herstellen und danach weiter pflegen.

Bei Anzeichen von Drogenkonsum, Alkoholmissbrauch oder auch Beziehungsstress und Depressionen der Mutter sollen sie Hilfen vermitteln. Ziel ist zu verhindern, dass Überforderung und Verzweiflung in Gewalt gegen Kinder umschlagen.

Geburtskliniken und niedergelassene Ärzte sind als zentrale Akteure in den Netzwerken für frühe Hilfen gedacht. Darin sollen sie sich mit Lehrern, Sozialarbeitern und Mitarbeitern der Jugendämter austauschen können.

Schweigepflicht soll gebrochen werden dürfen

In einigen Städten gibt es solche Netzwerke bereits. Weil in diesen Netzen die Schweigepflicht fortbesteht, sollen Informationen darin aber anonymisiert werden.

Das Gesetz sieht deshalb vor, Ärzten die Entscheidung zu erleichtern, bei einem Verdacht auf körperliche oder seelische Gewalt ohne Angst vor dem Staatsanwalt das Jugendamt zu informieren. Dafür soll eine bundeseinheitliche Norm geschaffen werden.

Ärzte und das Deutsche Kinderhilfswerk sind darüber gar nicht glücklich. Die Schweigepflicht dürfen Ärzte nämlich ausschließlich gegenüber den Jugendämtern brechen.

Sie hätten sich gewünscht, sich straffrei mit Kollegen und eventuell weiteren Berufsgeheimnnisträgern austauschen zu dürfen, um Verdachtsfälle zu erhärten oder zu entkräften.

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