Kinderschutzgesetz kann in Kraft treten

BERLIN (dpa). Das Bundeskinderschutzgesetz kann zum 1. Januar 2012 in Kraft treten. Nach dem Bundestag stimmte am Freitag auch der Bundesrat einem von Bund und Ländern ausgehandelten Kompromiss zu.

Veröffentlicht:

Das Gesetz soll Kinder in Problemfamilien besser vor Vernachlässigung und Missbrauch schützen, unter anderem durch den Einsatz sozialpädagogisch geschulter Familienhebammen.

Diese Familienhebammen sollen bis zu einem Jahr nach der Geburt die Kinder betreuen und die Eltern in Erziehungsfragen beraten. Der Bund übernimmt dauerhaft die Kosten dafür. Dies war lange zwischen Bund und Ländern strittig.

Mit dem Gesetz werden zudem die Qualitätsstandards in Kinderheimen verbessert. Lehrer und Ärzte erhalten ein Recht auf Fachberatung, wenn sie Anzeichen für Kindesvernachlässigung sehen.

Auslöser des Bundeskinderschutzgesetzes waren vor gut drei Jahren der Tod von Kevin in Bremen und Lea Sophie in Schwerin sowie mehrere andere Fälle vernachlässigter Kinder. Ein erster Gesetzentwurf war in der vergangenen Wahlperiode im Bundestag gescheitert.

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Gesetzentwurf im Landtag

SPD in Baden-Württemberg wirbt für mobile Gemeindeschwestern

Ab 2026 werden auch stationäre Zwei-Tages-Fälle erfasst

Hybrid-DRG-Katalog erhält 100 neue OPS-Kodes

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Kongress-Motto „Resilienz“

DGIM-Präsident Galle: Wie Kollegen den Kopf frei bekommen

Lesetipps
Auch einem CT-Bild ist ein Prostata-Karzinom markiert.

© samunella / stock.adobe.com

Aktualisierung der S3-Leitlinie

Früherkennung von Prostatakrebs: Tastuntersuchung vor dem Aus