Kinderschutzgesetz kann in Kraft treten

BERLIN (dpa). Das Bundeskinderschutzgesetz kann zum 1. Januar 2012 in Kraft treten. Nach dem Bundestag stimmte am Freitag auch der Bundesrat einem von Bund und Ländern ausgehandelten Kompromiss zu.

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Das Gesetz soll Kinder in Problemfamilien besser vor Vernachlässigung und Missbrauch schützen, unter anderem durch den Einsatz sozialpädagogisch geschulter Familienhebammen.

Diese Familienhebammen sollen bis zu einem Jahr nach der Geburt die Kinder betreuen und die Eltern in Erziehungsfragen beraten. Der Bund übernimmt dauerhaft die Kosten dafür. Dies war lange zwischen Bund und Ländern strittig.

Mit dem Gesetz werden zudem die Qualitätsstandards in Kinderheimen verbessert. Lehrer und Ärzte erhalten ein Recht auf Fachberatung, wenn sie Anzeichen für Kindesvernachlässigung sehen.

Auslöser des Bundeskinderschutzgesetzes waren vor gut drei Jahren der Tod von Kevin in Bremen und Lea Sophie in Schwerin sowie mehrere andere Fälle vernachlässigter Kinder. Ein erster Gesetzentwurf war in der vergangenen Wahlperiode im Bundestag gescheitert.

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