Direkt zum Inhaltsbereich

Nach Samenspende

Klage auf Vaters Namen

Eine durch Samenspende gezeugte Frau klagt, den Namen ihres Vaters zu erfahren. Wohl mit Erfolg.

Veröffentlicht:

HANNOVER. Eine heute 21-jährige Frau, die mittels anonymer Samenspende gezeugt wurde, hat die Reproduktionsklinik darauf verklagt, ihr den Namen ihres leiblichen Vaters bekannt zu geben. Die Klinik verweigerte die Auskunft, obwohl die Rechtssprechung inzwischen eindeutig ist. So urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) Anfang 2015, dass Kinder grundsätzlich ein Recht darauf haben, den Namen ihres biologischen Vaters zu erfahren. In der Praxis aber verweigern immer noch Kliniken und Ärzte die Auskunft.

Die junge Frau klagt deshalb am Amtsgericht Hannover auf Bekanntgabe der Identität ihres genetischen Vaters. Das Urteil lag bei Redaktionsschluss am Montagnachmittag noch nicht vor. Selbst der Rechtsanwalt der beklagten Klinik, Hans-Dieter Kimmel, geht davon aus, dass die Frau mit ihrer Klage Erfolg hat.

Trotz des erwartbaren Ausgangs habe es die Klinik auf den Prozess ankommen lassen. "Der Samenspender war davon ausgegangen, dass sein Name geheimgehalten wird", begründet immel. Sollte nun die junge Frau Unterhalts- oder Erbansprüche an den Mann stellen, könnte er in der Folge womöglich an die Klinik Schadenersatzansprüche stellen. Um dagegen gewappnet zu sein, könnte auch ein verlorener Prozess helfen.

Dabei ist nach Auskunft des Vereins Spenderkinder die Furcht vor Unterhaltsansprüchen unbegründet. "Keinem uns bekannten Spenderkind geht es um finanzielle Forderungen gegenüber dem Spender", betont Anne vom Verein Spenderkinder, die nicht mit ihrem Nachnamen genannt werden möchte.

Laut BGH-Urteil können Informationen über den biologischen Vater "für die Entfaltung der Persönlichkeit von elementarer Bedeutung sein. Im Bundesgesundheitsministerium wird an den institutionellen und organisatorischen Voraussetzungen gearbeitet, damit jedes Kind sein Recht auf Kenntnis seiner Herkunft bekommt: Per Gesetz soll ein zentrales Spenderregister eingeführt werden. Unklar ist das Inkrafttreten. (dpa)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

„ÄrzteTag“-Podcast

Die Impfsaison startet: Wie gehen Sie vor, Dr. Fleischhauer?

Kommentare
Vorteile des Logins

Mit unserem kostenloses Login erhalten Ärztinnen und Ärzte, Medizinstudierende sowie Fachkräfte im Gesundheitswesen vollen Zugriff auf unsere medizinischen und praxisrelevanten Inhalte.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

27 Krebsarten in der Analyse

Gesund leben, Krebsrisiko senken: Studie untermauert Zusammenhang

„ÄrzteTag“-Podcast

Die Impfsaison startet: Wie gehen Sie vor, Dr. Fleischhauer?

Prognose meist günstig

Schulterschmerzen in der Hausarztpraxis: Aufklären statt röntgen!

Lesetipps
Verengte Atemwege bei Asthma mit entzündlich bedingten Schleimhautveränderungen.

© ag visuell / stock.adobe.com

(S)MART-Konzept

Das leisten Fixkombinationen bei Asthma

Dreidimensionale medizinische Illustration des Varicella-Zoster-Virus, einem Virus das Windpocken, Hautblasen, Nesselsucht, Wunden und Gürtelrose verursacht.

© Corona Borealis / stock.adobe.com

Atypische Symptome

Kasuistik: Periphere Fazialisparese mit erstaunlicher Ursache

 Nebenniereninsuffizienz

© Sebastian Kaulitzki / stock.adobe.com

Therapie mit Glukokortikoiden

Was beim Absetzen von Steroiden zu beachten ist