Nach Samenspende

Klage auf Vaters Namen

Eine durch Samenspende gezeugte Frau klagt, den Namen ihres Vaters zu erfahren. Wohl mit Erfolg.

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HANNOVER. Eine heute 21-jährige Frau, die mittels anonymer Samenspende gezeugt wurde, hat die Reproduktionsklinik darauf verklagt, ihr den Namen ihres leiblichen Vaters bekannt zu geben. Die Klinik verweigerte die Auskunft, obwohl die Rechtssprechung inzwischen eindeutig ist. So urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) Anfang 2015, dass Kinder grundsätzlich ein Recht darauf haben, den Namen ihres biologischen Vaters zu erfahren. In der Praxis aber verweigern immer noch Kliniken und Ärzte die Auskunft.

Die junge Frau klagt deshalb am Amtsgericht Hannover auf Bekanntgabe der Identität ihres genetischen Vaters. Das Urteil lag bei Redaktionsschluss am Montagnachmittag noch nicht vor. Selbst der Rechtsanwalt der beklagten Klinik, Hans-Dieter Kimmel, geht davon aus, dass die Frau mit ihrer Klage Erfolg hat.

Trotz des erwartbaren Ausgangs habe es die Klinik auf den Prozess ankommen lassen. "Der Samenspender war davon ausgegangen, dass sein Name geheimgehalten wird", begründet immel. Sollte nun die junge Frau Unterhalts- oder Erbansprüche an den Mann stellen, könnte er in der Folge womöglich an die Klinik Schadenersatzansprüche stellen. Um dagegen gewappnet zu sein, könnte auch ein verlorener Prozess helfen.

Dabei ist nach Auskunft des Vereins Spenderkinder die Furcht vor Unterhaltsansprüchen unbegründet. "Keinem uns bekannten Spenderkind geht es um finanzielle Forderungen gegenüber dem Spender", betont Anne vom Verein Spenderkinder, die nicht mit ihrem Nachnamen genannt werden möchte.

Laut BGH-Urteil können Informationen über den biologischen Vater "für die Entfaltung der Persönlichkeit von elementarer Bedeutung sein. Im Bundesgesundheitsministerium wird an den institutionellen und organisatorischen Voraussetzungen gearbeitet, damit jedes Kind sein Recht auf Kenntnis seiner Herkunft bekommt: Per Gesetz soll ein zentrales Spenderregister eingeführt werden. Unklar ist das Inkrafttreten. (dpa)

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