Umstrittener Lohnpakt

Klage gegen Einheitstarif in der Altenpflege

Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) und die Evangelische Heimstiftung Baden-Württemberg wollen Klage gegen den gerade erst geschlossenen Tarifvertrag für die Altenpflege einlegen.

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Berlin. Der Streit um eine Regelung der Altenpflege-Gehälter geht in die nächste Runde: Nachdem die Gewerkschaft Verdi und die 2019 gegründete Bundesvereinigung der Arbeitgeber der Pflegebranche (BVAP) erst jüngst einen Tarifvertrag für die Altenpflege geschlossen haben, klagen der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) und die Evangelische Heimstiftung Baden-Württemberg beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg auf „Nichtigkeitsfeststellung des Tarifvertrags“.

Der BVAP binde mit dem Tarifvertrag weniger als drei Prozent der 28.000 Altenpflegeunternehmen. Verdi sei in der Altenpflege so gut wie nicht existent, sagt AGVP-Chef Thomas Greiner.

Greiner will „maßgeschneiderte Tarife nach Ort und Lage“

Greiner will den Gang vor das Arbeitsgericht aber nicht als Votum gegen höhere Löhne verstanden wissen. Gutes Personal sei auch „gut“ zu bezahlen, betont er. Ein Altenheim solle künftig daher nur führen dürfen, wer nach Tarif bezahle. „Maßgeschneiderte Tarife nach Ort und Lage“ seien besser als ein Einheitstarifvertrag für alle, sagt Greiner.

Zünglein an der Waage dürften nun die großen kirchlichen Wohlfahrtsverbände Caritas und Diakonie sein. Bislang ist unklar, ob sie den Tarifvertrag mittragen.

Sollten die Richter dem Antrag von AGVP und Heimstiftung folgen, wäre die neue Lohnregelung obsolet, bevor sie überhaupt Wirkung entfaltet hätte. (hom)

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