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Klinikärztegewerkschaft: Streikrecht ist unteilbar

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BERLIN (hom). Marburger Bund-Chef Rudolf Henke hat Forderungen der Arbeitgeber nach einem schärferen Streikrecht zurückgewiesen. "Ob eine Gewerkschaft zum Streik aufrufen darf, kann nicht von den Funktionären anderer Gewerkschaften oder den Spitzen der Arbeitgeberverbände abhängen", sagte Henke.

Er reagierte damit auf Äußerungen des Chefs der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbands Dieter Hundt. Dieser hatte der "Bild" gesagt, Spartengewerkschaften sollten nicht streiken dürfen, solange es einen Tarifvertrag gebe, der für die Gewerkschaftsmitglieder bindend sei. Henke dagegen nannte das Streikrecht "unteilbar".

"Es ist ein Freiheitsrecht für alle Arbeitnehmer. Wer es nur noch Gewerkschaften zubilligt, die mehr Mitglieder als andere in einem Betrieb haben, legt die Axt an die Grundlagen unserer freiheitlichen Verfassung." Hundt sei daher "dringend die Lektüre des Grundgesetzes, insbesondere von Artikel 9 Absatz 3" zu empfehlen, sagte Henke.

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