Kliniken haben schon die Pflicht zur Qualitätssicherung

Qualitätssicherung für Kliniken ist Gesetz und kommt auch für Praxen.

Von Michael Hubert Veröffentlicht:

Für Klinken hat der Gesetzgeber Mitte 2004 Art, Umfang und Procedere der Qualitätssicherung festgelegt (§135a SGB V). Zuständiges Gremium ist der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA). Ein Ziel des Gesetzgebers war auch, mehr Transparenz zu schaffen und Einweisern sowie Patienten die Entscheidung für oder gegen eine Klinik zu erleichtern. Daher müssen zugelassene Krankenhäuser alle zwei Jahre einen strukturierten Qualitätsbericht erstellen.

Der aktuelle Jahresbericht 2007 der Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung (BQS) wurde im Herbst 2008 vorgestellt. Er liest sich insgesamt positiv: Bei knapp 200 Leistungsbereichen wurde bei 20 ein Handlungsbedarf konstatiert. Dazu zählt etwa die "erste Blutgasanalyse oder Pulsoxymetrie" bei Patienten mit ambulant erworbener Pneumonie. Der Indikator ermittelt, wie häufig bei Patienten mit Pneumonie innerhalb von acht Stunden nach Aufnahme die O2-Sättigung im Blut gemessen wird. Zwar gab es von 2006 mit 75 Prozent auf 2007 mit 84 Prozent eine Verbesserung. Das Ziel liegt bei 95 Prozent. Bei 60 Qualitätsindikatoren hat es eine deutliche Verbesserung ergeben - aber von einem niedrigen Niveau ausgehend. Schlüsse auf einzelne Kliniken sind hier aber nicht möglich.

Mängel gibt es noch bei ambulant erworbener Pneumonie.

Einen Schritt weiter als die gesetzlichen Vorgaben geht der Helios-Konzern mit seinem Transparenz-Modell. Bewertungskriterium sind hier die medizinischen Behandlungsergebnisse. Gemeinsam mit dem AOK-Bundesverband und seinem wissenschaftlichen Institut werden die in der stationären und ambulanten Versorgung anfallenden Behandlungsdaten routinemäßig zusammengeführt. So werden 30-, 90-Tage- sowie Einjahres-Sterberaten, Komplikations- und Wiederaufnahmerate gemessen und für jede einzelne Helios-Klinik veröffentlicht (derzeit etwa für Herzinfarkt, Schlaganfall, Hüft- und Kniegelenk-Endoprothesen). Hier entscheidet auch die ambulante Nachbehandlung mit über das Patientenschicksal und fließt in die Qualitätsparameter ein. Das zwingt die Kliniker zur Kooperation mit den niedergelassenen Kollegen.

Und wie wichtig sind die Qualitätsdaten für die niedergelassenen Kollegen? Entscheidende Kriterien sind jene, die schnelle und reibungslose Prozesse mit der Klinik garantieren. Sehr hohe Bedeutung hat die Erreichbarkeit eines Ansprechpartners und die schnelle Entscheidung über die Aufnahme. Und die umgehende Zusendung des Arztbriefes bei Entlassung wird als wichtiger gesehen als seine Qualität, hat eine Studie im Landkreis Ravensburg ergeben (f&w 2007, 1, 22). Aus Perspektive der Niedergelassenen unterscheiden sich gute von schlechten Krankenhäusern also primär durch reibungslose Einweisungsprozesse und ein gutes Entlassungsmanagement.

www.bqs-qualitaetsreport.de

www.helios-kliniken.de

Lesen Sie auch: KBV will gleiche Maßstäbe für Qualität in Kliniken und Arztpraxen Entscheidung über Qualitäts-TÜV fällt im März 2009 Klinik-Report: Mängel bei Krebs-Op, Warten auf den Kaiserschnitt

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Berufspolitik

Abirateron-Regress: Urologen in Nordrhein berichten von bis zu 40.000 Euro

* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Mittlere Veränderung des DAS28-CRP bis Woche 52 gegenüber Ausgangswert (primärer Wirksamkeitsendpunkt)

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [2]

Anti-TNF-Therapie

Erstes Golimumab-Biosimilar erweitert Therapiespielräume bei RA, PsA, axSpA und pJIA

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Advanz Pharma GmbH, München
Zielgerichtete Interleukin-23p19-Inhibition

© Oleh / stock.adobe.com

Chronisch-entzündliche Darmerkrankungen

Zielgerichtete Interleukin-23p19-Inhibition

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Lilly Deutschland GmbH, Bad Homburg v.d.H.
Abb. 2: ADA und nAb unter AVT05 und Referenz-Golimumab bis Woche 16

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [3]

Colitis ulcerosa

Das erste Golimumab-Biosimilar erweitert die Therapieoption bei entzündlichen Erkrankungen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Advanz Pharma GmbH, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ein Stempel mit der Aufschrift "Regress"

© Gina Sanders / stock.adobe.com |

Interview zum Vertragsarztrecht

Regress-Prävention: Wie Ärzte Formfehlern aus dem Weg gehen