Reha

Kliniken im Südwesten wollen Anträge entschlacken

Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft fordert, das Thema Rehabilitation nach der Wahl schnell auf die Agenda zu setzen. Zwei Hauptprobleme seien der Budget-Deckel und die Schnittstelle zwischen GKV und Pflege.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
Bewegungstraining: Bis eine Reha genehmigt wird, ist der Weg für Versicherte oft weit.

Bewegungstraining: Bis eine Reha genehmigt wird, ist der Weg für Versicherte oft weit.

© Robert Kneschke / fotolia.com

STUTTGART. Für "faire Rahmenbedingungen" bei der Vorsorge und Rehabilitation wirbt die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft (BWKG). Das Thema müssten die neue Bundesregierung und der Bundestag schleunigst aufgreifen, und zwar "noch im Herbst".

Die Zahl der Rehabilitationen nehme nicht zu, obwohl die Belegschaften altern und die Lebensarbeitszeit auf 67 Jahre steigen soll. Der Grund dafür seien "Zugangshürden und Budgetbegrenzungen", heißt es in einem Positionspapier des BWKG.

Ein Durchbruch für den Grundsatz "Reha vor Pflege" stehe immer noch aus - dies gelte insbesondere für die Schnittstelle zwischen GKV und Pflegeversicherung.

Oft unterbleibe eine Reha, "weil die Krankenversicherung eine Reha für ältere Menschen bezahlen muss und die Pflegeversicherung profitiert", moniert BWKG-Hauptgeschäftsführer Matthias Einwag.

Zu den Kernforderungen des Klinikverbands gehören:

› Das Antrags- und Genehmigungsverfahren in der GKV soll entschlackt werden. So stößt sich die BWKG daran, dass nach der Reha-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses nur Ärzte mit Sonderqualifikationen eine Reha verordnen dürfen. "Die Haus- und Fachärzte sind grundsätzlich qualifiziert, Anträge zu stellen", heißt es. Zudem solle die doppelte Beantragung, nämlich das Vorverfahren (Muster 60) und der eigentliche Reha-Antrag (Muster 61), entfallen, indem auf Muster 60 verzichtet wird.

› Das Reha-Budget der Deutschen Rentenversicherung soll entdeckelt werden. Dazu schlägt die BWKG vor, die ursprünglich von der Bundesregierung geplante Demografie-Komponente "umgehend" umzusetzen. Das Vorhaben war bereits in dieser Legislaturperiode Teil eines umfangreichen Rentenpakets von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU). Die Opposition wollte dem Gesamtpaket aber nicht zustimmen, die Regierung hingegen lehnte es ab, die - konsensfähige - Regelung zum Reha-Deckel aus dem Paket herauszunehmen.

› Krankenkassen sollen Anreize erhalten, um Reha-Leistungen zu bezahlen, die die Pflegebedürftigkeit eines Versicherten verringern oder vermeiden. Bislang zahlen die Kassen, aber die Pflegeversicherung profitiert. Die BWKG schlägt daher vor, die Pflegekassen in diesen Fällen zu einem finanziellen Ausgleich zu verpflichten, den die zahlende Kasse erhalten soll.

› Die BWKG fordert, das Wunsch- und Wahlrecht der Versicherten bei Teilhabeleistungen wie der Reha zu stärken. Schon jetzt müssen die Kassen laut Gesetz den "berechtigten Wünschen der Versicherten entsprechen". Doch in der Praxis werde dies nicht ausreichend berücksichtigt, heißt es. Der Klinikverband schlägt vor, eine Neuregelung im Patientenrechte-Gesetz auch auf medizinische Reha zu übertragen: Nach Paragraf 13 Absatz 3a SGB V gelten schon jetzt alle übrigen Leistungsanträge als genehmigt, wenn die Kasse nicht in drei bis fünf Wochen einen Bescheid ausstellt.

› Ungleiche Versorgungsstrukturen in verschiedenen Regionen bleiben bisher unentdeckt, klagt die BWKG. Grund dafür ist, dass das Statistische Bundesamt die Daten der bundesunmittelbaren Kassen - das sind auch solche mit Mitgliedern in mehr als drei Bundesländern - nur ohne Differenzierung nach Ländern erfasst. Eine einheitliche Statistik über die Ausgaben der Kassen in den Ländern fehlt bisher. Durch einen Erlass des Bundesgesundheitsministeriums könnten die Kassen verpflichtet werden, die Datenmeldungen nicht mehr nach dem Sitz der Kasse, sondern nach dem Wohnort des Versicherten vorzunehmen.

› Mehr Druck auf die Kassen fordert die BWKG bei der Pflicht, die Quoten für die Genehmigung oder Ablehnung einer Reha transparent zu machen. Diese mit dem Wettbewerbsstärkungs-Gesetz 2008 eingeführte Pflicht werde von einigen Kassen "offenbar gezielt unterlaufen", heißt es. Der Klinikverband fordert, die Aufsicht müsse die Kassen in dieser Frage stärker kontrollieren und - wenn nötig - sanktionieren. Denn die Souveränität der Patienten lasse sich nur stärken, wenn diese Klarheit über die Zahl der Anträge, Genehmigungen, Ablehnungen - und die Quote erfolgreicher Widersprüche haben.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Reha vor Pflege - ein neuer Versuch

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Diabetes und Depression

Duale Reha: „Ein Diabetes kann vielfältige Ängste auslösen“

Zwei Diagnosen in einer Reha

Diabetes kommt selten allein

Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 30.08.201314:29 Uhr

"REHA v o r REHA"?

Sehr gute Idee, REHA-Anträge entschlacken zu wollen! Denn Formularmuster 60 "Einleitung von Leistungen zur Rehabilitation oder alternativen Angeboten" sind nichts anderes als überbürokratisierte Anträge, einen weiteren Antrag stellen zu dürfen. Medizinisch-ärztlich korrekt wird dieses Formular vom extra dafür qualifizierten Vertragsarzt und seinem geschulten Fachpersonal diagnose- und therapierelevant ausgefüllt, um von den sachbearbeitenden Sozialversicherungsangestellten der GKV-Kassen entweder per Ausschluss disqualifiziert, oder mit einem w e i t e r e n Antragsformular ''qualifiziert'' beantwortet zu werden.

Beim Formular 61 "Verordnung von medizinischer Rehabilitation*" in seinen 4 Teilen von A bis C schwant Vertragsärzten schon Schlimmes, wenn sie nur die ''Sternchen-Drohung'' lesen: * für Kinder/Jugendliche, Mütter/Mutter-Kind, Sucht, neurologische Rehabilitation Phase C-, D-, psychsomatische und geriatrische Rehabilitation sind ggf. weitergehende spezifische Fragestellungen zu beantworten (Zitat Ende).

Die Macher des Formular-Vordrucks 61 waren offensichtlich vom Ehrgeiz medizin-bildungsferner Verwaltungsschichten getrieben: Teil A des Vordrucks stellt überwiegend verklausuliert Fragen, ob nicht doch irgendein anderer Kostenträger gefunden werden könnte, der die REHA dann s t a t t der GKV-Kasse finanzieren müsste. Teil B bezieht sich auf die Rehabilitationsbedürftigkeit, weswegen ja der Antrag nach Formularmuster 60 zuvor gerade gestellt wurde. Teil C des Vordrucks 61 behandelt die "Verordnung von medizinischer Rehabilitation". Dabei werden bisherige ambulante medizinische und rehabilitative Maßnahmen erfragt bzw. gefordert, die von Art und Umfang her jegliche zukünftig zu genehmigenden stationären REHA-Maßnahmen in den Schatten stellen würden. Grundsätze wie "Reha vor Rente" und "Reha vor Pflege" scheinen hier durch den Grundsatz ''Reha vor Reha'' ersetzt worden zu sein.

Teil C und D des vierseitigen Vordrucks 61 scheinen den Themen Perseveration und Prophetie gewidmet zu sein. Zahlreichen Items zu "Rehabilitationsfähigkeit", -"Ziele", -"Prognose", "Kontextfaktoren" u n d "Erreichen des individuelle Rehabilitationsziels" werden mehrdimensional aus Arzt- und Patientensicht abgefragt. Der Vertragsarzt soll gleichsam durch seine Glaskugel in die Zukunft der erfolgreich abzuschließenden Rehabilitation schauen, b e v o r dieselbe überhaupt genehmigt oder einfach abgelehnt wurde.

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Blutzuckervariabilität

Wie die Time Below Range das Diabetes-Management verbessert

Let‘s talk about...

Tabuthema Sex: Wie spricht man es in der Sprechstunde an?

Lesetipps
Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung

Schwindel kann viele unterschiedliche Ursachen haben. Mit den richtigen Fragen kommt man aber zur richtigen Diagnose.

© Andrey Popov / stock.adobe.com

BAM-Kongress 2025

Schwindel in der Hausarztpraxis: Fünf Fragen zur Ursachenfindung

Prophylaktische Maßnahmen sind der beste Weg, um Infektionen bei Krebspatientinnen und -patienten zu verhindern. Während und nach ihrer Chemotherapie sind sie dafür besonders anfällig. (Symbolbild)

© RFBSIP / stock.adobe.com

Vorbeugen ist besser als heilen

Wie die Infektionsprophylaxe bei Krebspatienten gelingt