Kliniken sollen laut BMG Innovationsmotor bleiben

Innovationen sollen den Patienten schnell zugutekommen. Aber nur, wenn der Nutzen belegt ist.

Von Sunna Gieseke Veröffentlicht:

BERLIN. Kliniken gelten als Motor für Innovationen - und so soll es nach Ansicht des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) auch bleiben. "Wir wollen weiterhin ein innovationsoffenes System - auch im stationären Bereich", sagte Gesundheitsstaatssekretär Stefan Kapferer am Montag in Berlin.

Gleichzeitig solle aber die Studienlage für die Medizintechnik verbessert werden - ohne dass dies "direkt mit einem Ausschluss aus dem System einhergeht", so Kapferer. "Über die Details werden wir im Rahmen des geplanten Versorgungsgesetzes noch sprechen müssen."

Sollte die Evidenz eines medizinischen Verfahrens nicht hinreichend belegt sein, könnte der Gemeinsame Bundesausschuss unter Aussetzung des Bewertungsverfahrens zum Beispiel die Möglichkeit erhalten, Nachweise einzufordern.

Der GKV-Spitzenverband hat bereits im vergangenen Jahr ein Konzept vorgelegt, wie Innovationen ins System gelangen könnten. Demnach solle nur erstattet werden, was tatsächlich "besser ist". Die Krankenhäuser sollten auf "Klasse statt Masse" setzen, forderte Verbands-Chefin Doris Pfeiffer.

Das Konzept der Kassen sieht daher vor, vermeintliche Innovationen erst auf ihren Nutzen hin zu überprüfen. "Auf diese Weise wollen wir die Studienlage verbessern und gleichzeitig die Risiken der Medizinprodukte besser abschätzen können", betonte Pfeiffer.

Das solle an ausgewählten Zentren geschehen (wir berichteten). Nach Ansicht Kapferers verengt allerdings dieser Vorschlag den Zugang von Innovationen zum System.

Auch bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) stieß der Plan auf wenig Gegenliebe: Kassen sollten das krankenhausärztliche Können fördern und nicht ihr Vermögen mehren, so die Kritik.

Seit Jahren sorgt die unterschiedliche Regelung für Innovationen in Praxis und Klinik für Unmut. Kritiker bemängeln, dass in Kliniken - anders als in Praxen - neue Therapien so lange erlaubt sind, bis sie - auf Antrag - von der Erstattung ausgeschlossen werden. Kassen halten das für Patienten für zu riskant.

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