Abschließende Beratung
Kliniktransparenzgesetz soll Mittwochnacht beschlossen werden
Lauterbachs Transparenz-Verzeichnis ist zur finalen Beratung im Bundestag in der Nacht zu Donnerstag angesetzt.
Veröffentlicht:Berlin. Der Bundestag wird am späten Mittwochabend voraussichtlich gegen 23.30 Uhr über das umstrittene Krankenhaustransparenzgesetz abschließend beraten und abstimmen. Das geht aus der Tagesordnung für die Plenumsberatungen des Bundestags hervor. Dort ist der Gesetzentwurf als TOP 27 mit einer Debatte von 30 Minuten vorgesehen. Die offizielle Tagesordnung reicht bis Donnerstagfrüh gegen 3.30 Uhr.
Am Mittwochvormittag wird der Gesundheitsausschuss des Bundestags die Vorlage abschließend beraten und dann eine Beschlussempfehlung formulieren. Idee des Entwurfs, die federführend auf Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zurückgeht, ist es, dass Bürger sich auf einem Online-Portal über verfügbare Leistungen und die Qualität von Krankenhäusern informieren können. Dieses Verzeichnis soll Teil der umfassenden Krankenhausreform, für die bisher nur ein Arbeitsentwurf vorliegt.
BMG legt zweiten Arbeitsentwurf vor
Zeitrahmen für Klinkreform wird weiter gespannt
Vorgesehen ist dabei eine Zuordnung der einzelnen Krankenhausstandorte zu Versorgungsstufen (Level). Dieses im Bundesrat nicht zustimmungspflichtige Gesetz stößt bei den Ländern überwiegend auf Ablehnung – auch deshalb, weil via Transparenzgesetz Krankenhaus-Level wieder Einzug halten sollen, die zuvor von den Ländergesundheitsministern aus der geplanten Krankenhausreform herausverhandelt worden waren. Nach Darstellung der Koalitionsfraktionen soll die Level-Einteilung keine präjudizierende Wirkung auf die Krankenhausplanung haben, die Sache der Länder sei.
Kritik regt sich auch an der unzureichenden Datengrundlage für ein Transparenz-Verzeichnis. Kliniken werden dabei verpflichtet, Daten über ihre personelle Ausstattung, das Leistungsangebot und bestimmte Qualitätsaspekte zu übermitteln. Insbesondere die unparteiischen Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschusses haben gewarnt, die Datenlage sei nicht ausreichend rechtsfest, um daraus weitgehende Empfehlungen für interessierte Bürger ableiten zu können. (fst)