Klinikverband im Nordosten setzt auf Versorgungsgesetz

SCHWERIN (di). Die Krankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (KGMV) sieht im Versorgungsgesetz die Chance, außer einer besseren Versorgung zwei weitere Ziele zu erreichen: eine bessere Kooperation zwischen Kliniken und Praxen sowie einen Bürokratieabbau.

Veröffentlicht:

Der Klinikverband appellierte an den Gesetzgeber, "alle Datensammlungen und Kontrollrituale hinsichtlich ihrer Unverzichtbarkeit auf den Prüfstand zu stellen". Begründung: "Ärzte sollten vorrangig für ihrer Patienten da sein und nur soweit es absolut unvermeidbar ist, durch Bürotätigkeit hieran gehindert werden."

KGMV-Geschäftsführer Wolfgang Gagzow sieht darin auch einen Beitrag zur Stabilisierung der Situation in Regionen mit geringer Arztdichte. Dort müsse außerdem die Zusammenarbeit der niedergelassenen Ärzte und der Kliniken gefördert werden. In Mecklenburg-Vorpommern sieht er diesen Weg "erfolgreich begonnen."

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Zankapfel Substitution

Pflegerats-Chefin: Arztzentriertes System aus der Zeit gefallen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Chronotherapie bei Asthma

Wann Kortisonspray am besten einnehmen?

100. Todestag

Bernhard Naunyn: Diabetologe der ersten Stunde

Lesetipps
Ein Arzt führt eine Nieren-Ultraschalluntersuchung bei einem Mädchen im Schulalter durch.

© zinkevych / stock.adobe.com

Unterschiede zu Erwachsenen

Nierensonographie bei Kindern: Darauf ist zu achten