Vorwürfe gegen ehemaligen Praxisinhaber

Ältere Patienten getötet? Ermittler prüfen bis zu 20 Fälle

Eine Mediziner aus dem Kreis Pinneberg steht im Verdacht, mehrere Senioren getötet zu haben. Die möglichen Beweggründe des Mannes sind unklar, angezeigt haben soll ihn seine Frau.

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Itzehoe. Bei den Vorwürfen gegen einen Arzt aus dem Kreis Pinneberg bei Hamburg wegen des Anfangsverdachts der Tötung von älteren Patienten prüfen Ermittler nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur 15 bis 20 Fälle. Nach Angaben der Itzehoer Staatsanwaltschaft geht es um eine niedrige zweistellige Zahl an Fällen, der Tatzeitraum liegt zwischen 2020 und 2025. Zuvor hatten das „Flensburger Tageblatt“ und die „Bild“-Zeitung berichtet.

Die möglichen Beweggründe des Mediziners sind noch unbekannt. „Das Motiv ist noch Gegenstand der Ermittlungen“, sagte der Itzehoer Oberstaatsanwalt Peter Müller-Rakow am Nachmittag. Nach früheren Angaben des Oberstaatsanwalts schweigt der Arzt bislang zu den Vorwürfen. Das Verfahren gegen den Arzt laufe bereits seit dem 3. Juni.

Wie der Fall ins Rollen kam

Wie die „Bild“-Zeitung berichtete, soll die Ehefrau den Mediziner angezeigt haben, nachdem sie sich von ihm getrennt hatte. Sie soll zusammen mit ihrem Mann in der Praxis gearbeitet haben. Müller-Rakow bestätigte lediglich, dass Ausgangspunkt der Ermittlungen die Strafanzeige einer Privatperson gewesen sei.

Das Blatt berichtete zudem, dass der Arzt seine kassenärztliche Zulassung zum Juni 2025 zurückgeben wollte, offiziell aus privaten Gründen. Zudem zitierte die „Bild“-Zeitung einen Angehörigen, dessen Tante in einem Elmshorner Seniorenheim lag mit der Aussage, dass wenn der Arzt dort gewesen sei, „war am nächsten Tag immer jemand tot“.

Soko wurde eingerichtet

Ende Juni gab es im Zuge der Ermittlungen drei Exhumierungen auf dem Friedhof in Barmstedt (Kreis Pinneberg). Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sind weitere nicht ausgeschlossen.

Die Kriminalpolizei hat eine Sonderkommission zu dem Fall eingerichtet. Die Staatsanwaltschaft wies darauf hin, dass auf Grundlage eines Anfangsverdachts ermittelt werde. Es gelte die Unschuldsvermutung. (dpa)

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