Pflegeheime

Knackpunkt Dokumentation

Die Umstellung von Pflegestufen auf -grade kann für Heime zur finanziellen Nagelprobe werden.

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BERLIN. Spätestens ab 2018, wenn der Bestandsschutz auslaufe, werde es bei den stationären Pflegeeinrichtungen "rauschen", sagte Hinrich Christophers, auf Pflegeberatung spezialisierter Anwalt, vor Kurzem auf dem 17. Deutschen Medizinrechtstag in Berlin.

Die Umstellung auf die Pflegegrade und die Einführung eines einheitlichen Eigenanteils, der nicht mehr an den Grad der Pflegebedürftigkeit gekoppelt ist, werde finanzielle Probleme bringen.

Deshalb, so Christophers, sei es für die Leistungserbringer wichtig, schon jetzt ihre Dokumentation umzustellen, um so eine bedarfsgerechte Einordnung der Pflegebedürftigen in die richtigen Pflegegrade zu erreichen.

Dafür sei es wichtig, die neue Begutachtungsrichtlinie zu kennen. Als mögliche Fehler in der Dokumentation nannte Christophers, dass Hilfestellungen für die Pflegebedürftigen nicht ausreichend dargestellt werden.

Das Führen von Pflegetagebüchern empfahl Christophers auch den Angehörigen. Wegen des neuen Pflegebegriffs, der darauf abstellt, was der Betroffene alles noch alleine bewerkstelligen kann, werde es in Zukunft für die Einordnung in die Pflegegrade auf den Grad der Selbstständigkeit ankommen. "Darum wird es Streit geben", prophezeite Christophers Auseinandersetzungen mit dem MDK.

Anders als früher werden nun aber Angehörige und Pflegeeinrichtungen wohl auf derselben Seite stehen. In der Vergangenheit habe sich oft das abstruse Bild ergeben, dass die Familie des Pflegebedürftigen eine Erhöhung der Pflegestufe unbedingt vermeiden wollte, weil dadurch der Eigenanteil stieg. "Das ist jetzt vorbei, und das ist eine super Sache", so Christophers. (juk)

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