Versorgungsgesetz

Koalition dreht die Schrauben enger an

Eine neue Bedarfsplanungsrichtlinie könnte die Aufkaufregel im geplanten Versorgungsstärkungsgesetz sogar noch verschärfen.

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BERLIN. Kleinere Planungsbereiche sollen die ambulante Versorgung in Deutschland treffsicherer machen. Darauf haben sich die Koalitionsfraktionen geeinigt. Der Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss, eine neue Bedarfsplanungsrichtlinie bis Ende 2015 aufzustellen, soll noch im Versorgungsstärkungsgesetz untergebracht werden.

Anders als heute soll darin nicht mehr nur ein rechnerisches Arzt-Einwohner-Verhältnis die überwiegende Grundlage der Bedarfsplanung sein. Das hat der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion, Professor Karl Lauterbach, angekündigt.

Vielmehr sollten in der Bedarfsplanungsrichtlinie auch soziale Faktoren, die Morbidität und die Erreichbarkeit der Arztpraxen, also zum Beispiel der öffentliche Nahverkehr, berücksichtigt werden. "Die gegenwärtigen Planungsbereiche sind zu groß und ungeschickt geschnitten", sagte Lauterbach.

Mit der neuen Bedarfsplanung werde die umstrittene Aufkaufregelung für Praxen erst scharfgeschaltet, sagte Lauterbach. Ebenfalls nachträglich in den Entwurf des VSG eingefügt haben die Koalitionäre nämlich eine Änderung dieser Aufkaufregel. Sie soll künftig erst ab 140 Prozent Versorgungsgrad greifen.

Unter den gegenwärtigen Verhältnissen würde dies wenig Sinn ergeben, sagte Lauterbach. Bei kleineren Planungseinheiten, in denen sich die Zulassungsausschüsse nicht auf Mitversorgereffekte berufen könnten, schon. Dann müssten Kassenärztliche Vereinigungen und Kostenträger wahrscheinlich häufiger über den Aufkauf von Arztsitzen beraten als dies bei der heutigen Regel der Fall sein würde.

Die Vierwochenfrist für Facharzttermine will die Koalition auch auf die Psychotherapie anwenden. Zuvor müsse allerdings die Psychotherapierichtlinie abgeschlossen werden. Damit werde die Probatorik verpflichtend eingeführt. (af)

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