Impfausweise

Koalition will Manipulationen ahnden – auch mit Haft

Die Koalition plant, Ärzte und Apotheker für eine korrekte europäische Impfdokumentation in die Pflicht zu nehmen. Impfausweisfälschern sollen empfindliche Strafen drohen.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Ein europaweit anerkannter Nachweis soll Geimpften bald weitgehende Freiheiten ermöglichen. Das lockt auch Fälscher an. (Symbolbild)

Ein europaweit anerkannter Nachweis soll Geimpften bald weitgehende Freiheiten ermöglichen. Das lockt auch Fälscher an. (Symbolbild)

© Frank Hoermann / Sven Simon / picture alliance

Berlin. Gemeinsam mit der Europäischen Union will Deutschland bis Ende Juni einen digitalen Impfpass einführen. Ärzte und Apotheker sollen in das Ausstellen dieser Dokumente einbezogen werden. Um mehr Sicherheit zu schaffen, plant die Koalition nun Manipulationen bei den europäischen COVID-Impfnachweisen unter Strafe zu stellen. Dies geht aus einem Änderungsantrag zum Infektionsschutzgesetz hervor, der der „Ärzte Zeitung“ vorliegt.

Tatsächlich sollen bereits falsche Impfbescheinigungen in Umlauf sein. Das hessische Landeskriminalamt teilte dem ARD-Magazin „Report Mainz“ am Wochenende mit, es habe den Handel mit gefälschten Impfpässen im Fokus und werde dagegen strafrechtlich ermitteln. Herstellung, Vertrieb und Nutzung solcher Fälschungen seien strafbar.

Großmengen für Ärzte

Die gelben Blanko-Impfpässe sind im Internet frei verkäuflich. Sie werden als „Großmengen für Ärzte, Impfzentren, Apotheken und Betriebsärzte“ für weniger als einen Euro das Stück angeboten.

Der geplante digitale europäische Impfnachweis schiebt der Manipulation nicht endgültig einen Riegel vor. Die dorthinein gespeicherten Informationen entstammen dem Gelben Impfausweis und anderen Bescheinigungen auf Papier. Zudem kann der Gelbe Impfpass an sich laut einer entsprechenden EU-Verordnung weiter verwendet werden.

Zwei Jahre Haft sollen drohen

Gefälschte Vorlagen für den Europäischen Impfnachweis sollen die Aussteller deshalb teuer zu stehen kommen. Zwei Jahre Haft oder Geldstrafen sieht der aktuelle Entwurf einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes dafür vor.

Gleichzeitig soll die Gesetzesänderung klarstellen, dass die Ausstellung des „Digitalen Grünen Zertifikates“ der Europäischen Union den Ärzten und Apothekern obliegt. Wenn dies nicht unmittelbar nach der Impfung erfolgt, sondern nachträglich, sollen zusätzliche Aufklärungspflichten auf Ärzte und Apotheker zukommen.

Sie sollen die Antragsteller anhand ihrer Ausweispapiere, auch von ausländischen, identifizieren. Zudem sollen sie über die Konsequenzen des Vorlegens einer unrichtigen Impfdokumentation belehren. Hegen sie Zweifel, sollen sie die Ausstellung verweigern.

Fälschungen können gefährden

Die Autoren des Entwurfs sehen die Gefahr von Dokumentations-Tourismus. Ihr Vorschlag: Ärzte und Apotheker sollen die Bestätigungen nur ausstellen, wenn die Impfung in der gleichen Gemeinde, in umliegenden Gemeinden oder im gleichen Landkreis erfolgt ist.

„Der Verlässlichkeit der COVID-19- Impfzertifikate, COVID-19-Genesenenzertifikate und COVID-19-Testzertifikate kommt eine zentrale Bedeutung für die Überwindung der Corona-Pandemie zu“, heißt es in dem Entwurf. Der Verkehr von gefälschten Dokumenten könne zu einer erheblichen Gefährdung von Menschen führen, die auf die Nachweise vertrauten.

ÖGD soll bei Impfschäden ermitteln

Gesundheitsämter sollen beim Verdacht auf Impfschäden ermitteln dürfen. Auch diese Änderung will die Koalition in das Infektionsschutzgesetz einfügen (Paragraf 25). Ziel sei, mögliche Zusammenhänge zwischen Impfung und gesundheitlicher Schädigung beurteilen zu können.

Keine Strafe für Test-Werbung

Auf der anderen Seite will die Koalition eine rechtliche Hürde für Ärzte aus dem Weg räumen. Werbung für Schnelltests auf COVID-19 auf Schildern und Klappaufstellern soll für Ärzte und Apotheker möglich sein. Dafür soll eine Ausnahme im Heilmittelwerbegesetz geschaffen werden. Da COVID-19 zu den meldepflichtigen Krankheiten zähle, wäre nach geltender Rechtslage Werbung für das Testen auf COVID-19 verboten, merken die Autoren in der Begründung an.

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