Koalitionsvertrag gibt den Weg für neuen RSA vor

BERLIN. Die Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs ist SPD und Union so wichtig gewesen, dass er eigene Erwähnung im Koalitionsvertrag vom 11. November 2005 gefunden hat.

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Dort heißt es: "Zwingende Voraussetzung einer stärker wettbewerblichen Orientierung der Krankenversicherung ist die Vereinfachung und Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs, so dass die Zielgenauigkeit erhöht und die Morbiditätsrisiken besser abgebildet werden."

In den Eckpunkten zum GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (WSG) hieß es dann, dass die "je nach Kasse unterschiedlichen Risiken der Versicherten wie beispielsweise Alter, Krankheit, Geschlecht (...) durch risikoadjustierte Zuweisungen aus dem Fonds ausgeglichen werden".

Diese politischen Eckpunkte wurden in der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung (RSAV) konkretisiert. Danach hat das Bundesversicherungsamt die im neuen RSA zu berücksichtigenden Morbiditätsgruppen, das Berechnungsverfahren für die Zuordnung von Versicherten zu diesen Gruppen und das Verfahren zur Ermittlung der Risikozuschläge festzulegen. Bei diesen Festlegungen hat das zuständige Bundesversicherungsamt (BVA) in Bonn aber einen Beurteilungsspielraum.

  • Vorgegeben durch das Wettbewerbsstärkungsgesetz ist vor allem, dass das gesuchte Klassifikationsmodell "die Morbidität der Versicherten auf der Grundlage von Diagnosen, Diagnosegruppen, Indikationen, Indikationengruppen, medizinischen Leistungen oder Kombinationen dieser Merkmale" berücksichtigen soll.
  • Weitere politische Vorgabe ist, dass sich die Erfassung der Morbidität auf 50 bis 80 kostenintensive, chronische oder schwerwiegende Erkrankungen beschränken soll, also nicht das gesamte Morbiditätsspektrum berücksichtigt werden soll. (fst)
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