Koalitionsvertrag gibt den Weg für neuen RSA vor

BERLIN. Die Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs ist SPD und Union so wichtig gewesen, dass er eigene Erwähnung im Koalitionsvertrag vom 11. November 2005 gefunden hat.

Veröffentlicht:

Dort heißt es: "Zwingende Voraussetzung einer stärker wettbewerblichen Orientierung der Krankenversicherung ist die Vereinfachung und Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs, so dass die Zielgenauigkeit erhöht und die Morbiditätsrisiken besser abgebildet werden."

In den Eckpunkten zum GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (WSG) hieß es dann, dass die "je nach Kasse unterschiedlichen Risiken der Versicherten wie beispielsweise Alter, Krankheit, Geschlecht (...) durch risikoadjustierte Zuweisungen aus dem Fonds ausgeglichen werden".

Diese politischen Eckpunkte wurden in der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung (RSAV) konkretisiert. Danach hat das Bundesversicherungsamt die im neuen RSA zu berücksichtigenden Morbiditätsgruppen, das Berechnungsverfahren für die Zuordnung von Versicherten zu diesen Gruppen und das Verfahren zur Ermittlung der Risikozuschläge festzulegen. Bei diesen Festlegungen hat das zuständige Bundesversicherungsamt (BVA) in Bonn aber einen Beurteilungsspielraum.

  • Vorgegeben durch das Wettbewerbsstärkungsgesetz ist vor allem, dass das gesuchte Klassifikationsmodell "die Morbidität der Versicherten auf der Grundlage von Diagnosen, Diagnosegruppen, Indikationen, Indikationengruppen, medizinischen Leistungen oder Kombinationen dieser Merkmale" berücksichtigen soll.
  • Weitere politische Vorgabe ist, dass sich die Erfassung der Morbidität auf 50 bis 80 kostenintensive, chronische oder schwerwiegende Erkrankungen beschränken soll, also nicht das gesamte Morbiditätsspektrum berücksichtigt werden soll. (fst)
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Refinanzierung Digitalisierung

Monatliche Ti-Pauschale steigt um 2,8 Prozent

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Systematisches Review

Kortikosteroide bei schwerer Pneumonie wahrscheinlich nützlich

Innovative Diabetestherapie

Nicht-peptidische GLP-1-Rezeptoragonisten am Start

Lesetipps
DEGAM, DDG oder DGIM: Je nach Fachgesellschaft finden sich teils leicht voneinander abweichende Empfehlungen.

© mit KI generiert / kirania / stock.adobe.com

Keine einheitlichen Zielkorridore

Typ-2-Diabetes: So stark divergieren die aktuellen Empfehlungen

Eine Frau fässt sich mit den Händen an die Brust

© Art_Photo / stock.adobe.com

Unterschiede der Geschlechter

Herzinfarkte und Ischämie bei Frauen: Was ist wirklich anders?