Kommission will Behinderte und Alte schützen

BRÜSSEL (spe). Mit neuen Vorschriften will die EU-Kommission verhindern, dass Bürger im Alltagsleben, etwa bei der Wohnungssuche, beim Einkaufen oder beim Gang zum Arzt, benachteiligt werden. Die Richtlinie, die die Behörde heute vorlegt, soll vor allem Behinderte und Alte schützen.

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Ebenso dürften Menschen nicht wegen ihrer sexuellen Ausrichtung sowie weltanschaulichen oder religiösen Ansichten diskriminiert werden, so die Kommission. Das Regelwerk soll die europäischen Vorgaben zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen sowie von Menschen unterschiedlicher Herkunft und Rasse bei der Berufsausübung ergänzen. Deutschland hat viele der geplanten Vorschriften im umstrittenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) umgesetzt. Das AGG war im Dezember 2006 in Kraft getreten.

Die Richtlinie werde nicht in die einzelstaatlichen Kompetenzen zum Beispiel in der Sozial- und Gesundheitspolitik eingreifen, heißt es im Kommissionsvorschlag. Auch solle bei der Umsetzung der Standards der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. Während die SPD-Bundestagsfraktion die Ausweitung der bestehenden Antidiskriminierungsgesetzgebung begrüßt, hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel unlängst versucht, Kommissionspräsident José-Manuel Barroso von dem Vorhaben abzubringen.

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