Kooperationen droht der regionale Rotstift

NEU-ISENBURG (reh). Einen neuen Schub für Kooperationen? Den gibt es mit dem Versorgungsstrukturgesetz (VStG) nur bedingt.

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Der Grund: Die Honorar-Zuschlagsregelungen für Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) und MVZ könnten in einigen KV-Gebieten - wenn ab Januar wieder mehr auf regionaler Ebene bestimmt werden darf - stark begrenzt werden.

Die KV Bremen hatte bereits im Oktober angekündigt, die BAG-Zuschläge auf zehn Prozent begrenzen zu wollen. Auch die KV Sachsen-Anhalt will überörtlichen Kooperationen künftig nur noch einen Zehn-Prozent-Zuschlag gewähren.

In Rheinland-Pfalz wäre mit Umstellung auf eine punktzahlbasierte Mengenbegrenzung die Förderung bereits durch die EBM-Versichertenpauschalen abgebildet.

Und was wird mit den Ärztenetzen, für die das VStG sogar ein eigenes Honorarvolumen innerhalb der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung erlaubt?

Diese könnten, so die KV Berlin, ein eigenes Budget erhalten. Oder es werden die BAG-Zuschlagsregeln angewandt, erklärt die KV Saarland.

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