Im Auftrag der Krankenkassen
Kosten für Bürgergeldbezieher: GKV-Spitzenverband startet mit Klagen gegen den Bund
Es geht um mehrere Milliarden Euro – und das seit Jahren: Nun hat der GKV-Spitzenverband wegen der Kosten für Bürgergeldbezieher erste Klagen gegen den Bund eingereicht. Eine schnelle Entscheidung ist nicht zu erwarten.
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Klagen für die Krankenkassen eingeleitet: Gebäude des GKV-Spitzenverbandes in Berlin-Mitte.
© Z6944 Sascha Steinach / ZB / pic
Berlin. Ende Oktober hatte der Chef beim GKV-Spitzenverband im Interview mit der Ärzte Zeitung bekräftigt: Im November, so Oliver Blatt, werde der GKV-Verband – wie zuvor vom Verwaltungsrat beschlossen – wegen den Bürgergeld-Kosten den Klageweg gegen den Bund beschreiten. Dies werde im Auftrag der einzelnen Krankenkassen geschehen.
Am Wochenende wurde nun bekannt: Laut einem Bericht der „Rheinischen Post“ (29. November) sind erste Klagen beim Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen eingereicht worden. Weitere sollen demnach folgen.
Grundlagenbescheide als Klagegegenstand
„Klagegegenstand“ sind die seit Mitte November an die einzelnen Krankenkassen versandten Grundlagenbescheide des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS). Da das Amt seinen Sitz in Bonn hat, ist zunächst das NRW-Gericht zuständig. Ziel der Krankenkassen, schreibt die „Rheinische Post“, sei eine Entscheidung vor dem Bundesverfassungsgericht.
Um Peanuts dreht es sich bei dem Streit nicht: Laut einem vom GKV-Verband beauftragten Forschungsgutachten durch das Berliner IGES-Institut geht es um eine Unterdeckung bei den Bürgergeld-Kosten von AOK, TK & Co. um insgesamt rund 9,2 Milliarden Euro – errechnet für das Jahr 2022.
Angesichts der anhaltend hohen Zahl an Bürgergeldbeziehenden – aktuell sind es rund 5,5 Millionen – sei davon auszugehen, dass die GKV-Gemeinschaft jedes Jahr in einer Größenordnung von rund zehn Milliarden Euro belastet werde – und zwar mit einer Aufgabe, die der staatlichen Daseinsvorsorge zuzuordnen und daher mit Steuermitteln zu kompensieren sei.
Langwieriges Verfahren erwartet
Die Politik hat in der Vergangenheit mehrfach eine Lösung zugesagt. So findet sich sowohl im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD („Merkel IV“) von März 2018 wie auch im Koalitionsvertrag der Ampel von Ende 2021 das Versprechen, kostendeckende GKV-Beiträge für Bürgergeldbezieher (zuvor ALG-II) aus Steuermitteln finanzieren zu wollen. Allein: Es ist bei den Versprechungen geblieben.
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Das wollen die Kassen nicht länger hinnehmen. „Uns ist klar, dass das ein langwieriges Verfahren wird“, so GKV-Chef Blatt gegenüber der Ärzte Zeitung Ende Oktober. Deshalb wolle man auch weiter mit der Politik sprechen.
Die Botschaft bleibe jedoch die gleiche, so Blatt: „Die Kassen können nicht laufend den Staatshaushalt mit Beitragsmitteln aus den Portemonnaies unserer Versicherten und der Arbeitgeber subventionieren.“ (hom)




