Gastroenterologen fordern

Kosten für Schutzausrüstung allen Praxen erstatten

Nicht alle Kassenärztlichen Vereinigungen haben Regeln gefunden, um Praxen die Kosten für selbst besorgte Schutzausrüstung zu erstatten. Das kritisieren die Gastroenterologen.

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Ulm. Zu Beginn der Corona-Pandemie waren viele Praxen gezwungen, eigeninitiativ Schutzmasken, Schutzkittel und weitere Ausrüstung zu besorgen, erklärt Dr. Albert Beyer, Berufsverband der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte (bng) im aktuellen Infobrief für Gastroenterologie.

Von Anfang an habe es die Zusage gegeben, dass die Praxen die entstehenden Kosten ersetzt bekommen. In Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Westfalen-Lippe und Baden-Württemberg gebe es dafür auch Regelungen, erklären die Gastroenterologen. In anderen Bundesländern, wie Bayern, Nordrhein und Sachsen, allerdings sei keine Erstattungsregel in Sicht.

„Einige KVen versuchen offenbar, zunächst, die eigenen Ausgaben für Schutzausrüstung – die in unseren Praxen nur unzureichend ankommt! – mit den Kassen zu verhandeln und stellen damit die Interessen ihrer Mitglieder hinten an“, beklagt Beyer.

KV sehen das unterschiedlich

Die KV Bayerns und die KV Nordrhein teilen der „Ärzte Zeitung“ auf Anfrage mit, dass die Gespräche mit den Krankenkassen zur Erstattung von selbst beschaffter Schutzausrüstung noch laufen. In Nordrhein sei dies Bestandteil der Schutzschirm Verhandlungen.

Die KV Sachsen erklärt gegenüber der „Ärzte Zeitung“, dass selbst beschaffte Schutzausrüstung zum Praxisbedarf zählt. Grundsätzlich müssten die Arztpraxen als Freiberufler selbst ihre Bestände absichern. Die KV Sachsen versuche weiterhin, Material zur Verfügung zu stellen. Schutzausrüstung, die über die Beschaffung der KV erfolge, werde von den Krankenkassen erstattet. Dafür gebe es eine Vereinbarung, die noch bis zum 10 Juni gilt. (ato)

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