Krankenkassen fürchten, geplündert zu werden

Das Bundesgesundheitsministerium hat den Entwurf zum Versorgungsgesetz modifiziert. Die Kassen warnen dennoch: Die Reform werde eine "Gelddruckmaschine für Ärzte", weil die Budgets teilweise entfallen.

Von Sunna Gieseke Veröffentlicht:
Die Krankenkassen sind nach wie vor unzufrieden mit dem Versorgungsgesetzt, auch nachdem die Bundesregierung es modifiziert hat.

Die Krankenkassen sind nach wie vor unzufrieden mit dem Versorgungsgesetzt, auch nachdem die Bundesregierung es modifiziert hat.

© dpa

BERLIN. "Riesentrick", "Gelddruckmaschine für Ärzte" - der GKV-Spitzenverband hatte empört auf den Arbeitsentwurf zum Versorgungsgesetz reagiert.

Die schwarz-gelbe Koalition hat dem Druck der Kassen nachgegeben und in den aktuellen Referentenentwurf eine Kostenbremse eingebaut.

Dort heißt es nun in der Gesetzesbegründung: Es entstehe kein Anspruch der Kassenärztlichen Vereinigungen "auf Vergütung der jeweils abgerechneten Ist-Leistungsmengen im Sinne einer ungedeckelten Einzelleistungsvergütung". Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) schließt daher "Milliardengeschenke für Ärzte" aus.

GKV-Spitzenverband: Honorarplus "ausgerechnet im Wahljahr 2013"

Zuvor hatte der GKV-Spitzenverband mit der Ankündigung, das Versorgungsgesetz könne die Versicherten mit zusätzlichen Milliarden Euro für Ärzte teuer zu stehen kommen, für viel Wirbel gesorgt. Die Kassen hatten im Arbeitsentwurf zum Versorgungsgesetz das Risiko gesehen, dass Vertragsärzte insgesamt einen Honorarzuwachs von bis zu 2,8 Milliarden Euro erzielen könnten.

An einen Zufall mochten die Kassen nicht glauben. Schließlich würde das Honorarplus "ausgerechnet im Wahljahr 2013" realisiert werden, so Verbands-Vize Johann-Magnus von Stackelberg (wir berichteten).

Ziel des Versorgungsgesetz ist es, Ärzte in unterversorgte Gebiete zu locken. Dafür sollen die bisher geltenden Abstaffelungen der Regelleistungsvolumina wegfallen.

Im Arbeitsentwurf gab es dazu einen Passus, der es aus Sicht der Kassen in sich hatte: Die "IST-Leistungsmengen" sollte zur Grundlage für die Berechnung der Arzthonorare genommen werden. Damit würde die Budgetierung "faktisch fallen", hatte von Stackelberg beklagt.

Es bleibe alles beim Alten

Den Kassen zufolge gibt es aber auch jetzt keinen Grund zur Entwarnung. Die Korrekturen seien lediglich "weiße Salbe", zitiert die "Berliner Zeitung" einen großen Kassenverband. Denn im Kern bleibe ja alles beim Alten.

Die Klarstellung sei nur in der Begründung des Gesetzes erfolgt, nicht aber im Gesetzestext selbst. Das habe rechtlich keinen Wert: Es bleibe dabei, dass das Gesetz eine "Gelddruckmaschine für Ärzte" sei.

Aus Regierungskreisen hieß es hingegen, dass man sich derzeit noch in der Abstimmung mit den Ressorts befinde. Daher werde es noch Änderungen im Entwurf geben. Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums betonte, dass es im Gesetz eine Formulierung geben werde, die "nicht interpretierbar" sei.

vdek fordert Abbau der fachärztlichen Überversorgung

Derweil hat der Verband der Ersatzkassen (vdek) gefordert, dass mit dem Versorgungsgesetz der Abbau der fachärztlichen Überversorgung "stärker forciert" werden müsse.

"Nahezu 90 Prozent aller fachärztlichen Planungsbereiche sind überversorgt", betonte vdek-Chef Thomas Ballast. Insbesondere "der Verzicht auf preisbezogene Steuerungselemente" verhindere, dass Geld aus überversorgten Gebieten in Gebiete mit Versorgungsmängeln fließe.

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