CDU-Politiker im Interview

Krauß: „Suizidbeihilfe ist keine ärztliche Aufgabe“

Wie eine gesetzliche Regelung zur Suizidhilfe ausfällt, können die Delegierten nicht wissen. Daher soll der Ärztetag dazu auch nicht entscheiden, sagt CDU-Gesundheitspolitiker Alexander Krauß im Interview mit der „Ärzte Zeitung“.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht: | aktualisiert:
Alexander Krauß (CDU) ist Mitglied des Bundestags-Gesundheitsausschusses und Berichterstatter der Unions-Fraktion für die ambulante ärztliche Versorgung.

Alexander Krauß (CDU) ist Mitglied des Bundestags-Gesundheitsausschusses und Berichterstatter der Unions-Fraktion für die ambulante ärztliche Versorgung.

© Deutscher Bundestag/ Inga Haar

Ärzte Zeitung: Herr Krauß, Sie raten Ärzten, die Suizidhilfe von der Tagesordnung des Ärztetages zu nehmen. Warum das?

Alexander Krauß: Wir hatten im Bundestag eine Orientierungsdebatte, ein fraktionsübergreifendes offenes Gesprächsformat. Dort haben 38 Abgeordnete ihre Meinung geäußert. Es ist absehbar, dass wir in dieser Wahlperiode nicht mehr zu einer Lösung kommen. Wir müssen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine Neufassung vornehmen. Und ich glaube, es wäre für die Ärzte sinnvoll, erst einmal abzuwarten, was der Gesetzgeber beschließt.

Was genau an Information würde den Delegierten beim Ärztetag denn für eine Entscheidung über eine Änderung der Musterberufsordnung fehlen?

Der Ärztetag wird nicht wissen, wie die neue gesetzliche Regelung aussieht. Bleibt die Suizidbeihilfe ein Straftatbestand und ist sie bis auf Ausnahmen formal verboten? Oder wird die Suizidbeihilfe aus dem Strafgesetzbuch entfernt? Das sind sehr wichtige Informationen.

Sie kündigen an, dass in der kommenden Wahlperiode die Hospiz- und Palliativversorgung gestärkt wird. Was macht Sie an dieser Stelle so hoffnungsfroh?

Die Debatte zur Suizidbeihilfe hat gezeigt, dass man sich über die verschiedenen Lager hinweg in zwei Punkten einig ist. Ein Punkt ist, dass der Deutsche Bundestag die Hospiz- und Palliativversorgung stärken möchte. Und der andere ist, dass alle einen Ausbau der Suizidprävention fordern. Deswegen werden sich diese Punkte mit Sicherheit bei einer Reform wiederfinden.

Das Verfassungsgericht hat ja ausdrücklich gesagt, dass die Suizidhilfe auf die Ärzte zukommen kann und das Berufsrecht nicht im Widerspruch zum Grundgesetz stehen kann. Wie lässt sich das mit Ihrem Rat vereinbaren?

Aus meiner Sicht ist Suizidbeihilfe keine ärztliche Aufgabe und die Ärzte sollten sich davon abgrenzen. Ich finde es daher richtig, dass sich Bundesärztekammer-Präsident Klaus Reinhardt dahingehend geäußert hat, dass er keine zentrale Einbindung der Ärzte bei der Suizidbeihilfe gibt.

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