Kürzere Enthaltsamkeit für neue GBA-Chefs

Aus drei mach' eins: Wer künftig GBA-Vorsitzender werden will, für den soll nur noch ein Jahr Karenzzeit gelten - anstatt den geplanten drei. Die Regierung will damit ihren Fuß in die GBA-Tür stellen.

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Wo ist der neue Chef? Potenzielle GBA-Vorsitzende sollen künftig ein Jahr Karenzzeit haben.

Wo ist der neue Chef? Potenzielle GBA-Vorsitzende sollen künftig ein Jahr Karenzzeit haben.

© [M] dpa

BERLIN (af). Die Regierungsfraktionen bringen sich bei der im kommenden Jahr anstehenden Neubesetzung der unparteiischen Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) in Stellung.

Das geht aus einem der letzten Änderungsanträge zum Versorgungsstrukturgesetz hervor, der der "Ärzte Zeitung" vorliegt.

Demnach halten die Regierungsfraktionen an einer Karenzzeit für Bewerber um die Stellen der unparteiischen Mitglieder fest.

Zuvor waren drei Jahre geplant

In den bisherigen Entwürfen sollten die unparteiischen Mitglieder, zu denen auch der GBA-Vorsitzende gehört, in den drei Jahren vor Amtsantritt kein Amt in der Selbstverwaltung bekleidet haben.

Diese Karenzzeit soll nach dem Willen der Regierungsfraktionen nun auf ein Jahr verkürzt werden.

Damit wird der aktuelle unparteiische Vorsitzende, der 70-jährige Dr. Rainer Hess, das Amt nicht wie geplant übergangsweise bis 2014 weiter ausüben können.

Beratung und Abstimmung am Donnerstag

Im Januar muss die Selbstverwaltung dem Gesundheitsminister Kandidaten vorschlagen. Das Vorschlagsrecht haben turnusgemäß die Kassen.

Gelingt dies nicht, kann das Ministerium selbst Kandidaten vorschlagen. Genau das sei die Absicht der Karenzzeitregel, heißt es in Kreisen der Selbstverwaltung.

Die Politik wolle den Ausschuss dominieren, so die Kritik. Über das Gesetz stimmt der Bundestag am Donnerstag ab.

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