Kassenbericht

Kurzzeitpflege ist seit 2016 gut etabliert

Veröffentlicht:

BERLIN. Kurzzeitpflege hat sich nach Ansicht des GKV-Spitzenverbands als neue Leistung etabliert „und wird weiter bedarfsgerecht ausgebaut“. Das geht aus einem Bericht hervor, den die Kassen bis Ende 2018 dem Bundesgesundheitsministerium vorlegen mussten.

Die Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit existiert als Leistung der GKV seit Anfang 2016. Sie soll spezielle Versorgungsbedarfe von Versicherten abdecken, beispielsweise nach einem Klinikaufenthalt oder einer ambulanten Op.

Pflegeheime bieten diese Leistung vor allem als sogenannte „eingestreute“ Kurzzeitpflege an. Die Plätze werden nach Bedarf wahlweise für die vollstationäre oder für die Kurzzeitpflege angeboten. Nur in Berlin sind eigene Einrichtungen für die temporäre Pflege etabliert worden, heißt es.

Wie viele solcher Plätze tatsächlich zur Verfügung stehen, kann der GKV-Spitzenverband aufgrund ihrer variablen Nutzung nicht sagen.

 Die Kassen haben 2017 in 18.534 Fällen Kurzzeitpflege in einem Umfang von 360.585 Leistungstagen erbracht – das entspricht rund 19 Tagen pro Fall. Die Kosten beliefen sich auf 17 Millionen Euro. (fst)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Angebot der MHH

Post-COVID: Digitale Reha-Beratung soll Hausärzte entlasten

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Digitalisierung

Arzt-Patienten-Kommunikation jetzt über die ePA möglich

Lesetipps
Eine Frau lässt sich in einem Kosmetikstudio permanent Eyeliner auftragen.

© Maxim / stock.adobe.com

Riskante Kosmetik

Wenn das Permanent-Make-up ins Auge geht

Mit der Verordnung einer DiGA ist es in der Regel nicht getan. Soll die Therapie sinnvoll unterstützt werden, braucht es eine Verlaufskontrolle durch Ärztin oder Arzt.

© kossovskiy / stock.adobe.com

Abrechnung

Bei diesen zehn DiGA wird die Verlaufskontrolle extra honoriert

Therapie einleiten, noch bevor erste Symptome auftreten? Das ist die Hoffnung vieler Diabetologen und Diabetologinnen, wenn es um Immuntherapien bei Typ-1-Diabetes geht. Ein vielversprechender Kandidat ist der CD3-Antikörper Teplizumab.

© My Ocean studio / stock.adobe.com

Erfolgreiche Ansätze

Typ-1-Diabetes durch Immuntherapie frühzeitig ausbremsen!