Klinikrechnungen

Länder blocken das Bundesversicherungsamt

Streit um Abrechnungskürzungen von Kassen ist Resultat eines Machtkampfs der Aufsichtsbehörden.

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BERLIN. Ob Krankenkassen auf die Prüfung von Klinikabrechnungen zugunsten einer pauschalen Kürzung verzichten dürfen, ist zwischen Bund und Ländern umstritten. Das Bundesgesundheitsministerium sieht solche Praktiken "sehr kritisch". Insgesamt sechs Kassen unter Aufsicht des Bundesversicherungsamts (BVA) haben bisher 562 Vereinbarungen mit Krankenhäusern geschlossen; 47 dieser umstrittenen Verträge wurden inzwischen von zwei Kassen gekündigt. Das Volumen der Rechnungskürzungen betrug in den Jahren 2013 bis 2016 rund 62,3 Millionen Euro, heißt es in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen.

Von den Aufsichtsbehörden in den Ländern meldete dagegen nur Rheinland-Pfalz, dass es dort drei solcher Vereinbarungen gegeben haben. Der Umfang der Rechnungskürzungen betrug im Vorjahr lediglich rund 43.000 Euro. Die Zahl der betroffenen Abrechnungsfälle liegt nur für eine Kasse unter BVA-Aufsicht vor. Sie belief sich zwischen 2013 und 2016 im Schnitt jährlich auf etwa 100.000. Dabei handelte es sich – je nach Jahr – um 15 bis 17 Prozent aller Abrechnungsfälle der beteiligten Krankenhäuser.

Ob das Ungleichgewicht zwischen Kassen unter BVA- und Länderaufsicht auf eine unterschiedlich strenge Aufsichtspraxis zurückgeht, bleibt im Dunkeln. Die Bonner Behörde hat Ende Mai bei einer Tagung der Aufsichtsbehörden von Bund und Ländern vorgeschlagen, solche "Sondervereinbarungen" grundsätzlich nicht mehr zu tolerieren – stieß bei den Ländern aber auf Granit.

Es habe daher nur ein "Meinungsaustausch" stattgefunden. Einheitliche Grundsätze und Verfahren bei der Aufsicht seien wichtig, um fairen Wettbewerb zu gewährleisten, beteuert indes die Regierung. Was sie aber konkret tun will, sagt sie nicht. Man "prüfe", heißt es unbestimmt. Derweil herrscht bei den pauschalen Abrechnungskürzungen der Kassen offenbar ein Wildwest-Modus: Mal wurden Rechnungen um 3,5 bis 10 Prozent gekürzt, mal um bis zu 50 Prozent.

In der Regierungsantwort wird ein weiteres Beispiel angeführt. Eine Kasse habe pauschale Abzugsbeträge von 1,75 bis 20 Prozent vorgenommen "und unterschied dabei, ob das Krankenhaus von einer Beteiligungsgesellschaft der Krankenkasse betreiben wurde".

Von der kreativen Prüfungspraxis der Kassen hat die Regierung nach eigenen Angaben seit Juli 2016 Kenntnis. Politisch ans Licht gekommen ist der Vorgang aber erst durch einen Prüfbericht des Bundesrechnungshofs (BRH). Darin prangerten er an, der Verzicht auf die Abrechnungsprüfungen führe zu einer "systemwidrigen Vergütung der Krankenhausleistungen". Der BRH forderte als Konsequenz, die Prüfung der Rechnungen sollte "der weitreichenden Gestaltungsbefugnis der Krankenkassen entzogen" werden.

Aus Sicht der Deutschen Krankenhausgesellschaft sind die pauschalen Rechnungskürzungen "Ausdruck dafür, dass das gesamte Abrechnungsprüfverfahren nicht in Ordnung ist: Die Krankenhäuser befinden sich in einer a priori Verliererposition in den Prüfverfahren. Die Krankenkassen haben es extrem leicht", meinte die DKG zum BRH-Bericht. (fst)

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