Klinikrechnungen

Länder blocken das Bundesversicherungsamt

Streit um Abrechnungskürzungen von Kassen ist Resultat eines Machtkampfs der Aufsichtsbehörden.

Veröffentlicht:

BERLIN. Ob Krankenkassen auf die Prüfung von Klinikabrechnungen zugunsten einer pauschalen Kürzung verzichten dürfen, ist zwischen Bund und Ländern umstritten. Das Bundesgesundheitsministerium sieht solche Praktiken "sehr kritisch". Insgesamt sechs Kassen unter Aufsicht des Bundesversicherungsamts (BVA) haben bisher 562 Vereinbarungen mit Krankenhäusern geschlossen; 47 dieser umstrittenen Verträge wurden inzwischen von zwei Kassen gekündigt. Das Volumen der Rechnungskürzungen betrug in den Jahren 2013 bis 2016 rund 62,3 Millionen Euro, heißt es in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen.

Von den Aufsichtsbehörden in den Ländern meldete dagegen nur Rheinland-Pfalz, dass es dort drei solcher Vereinbarungen gegeben haben. Der Umfang der Rechnungskürzungen betrug im Vorjahr lediglich rund 43.000 Euro. Die Zahl der betroffenen Abrechnungsfälle liegt nur für eine Kasse unter BVA-Aufsicht vor. Sie belief sich zwischen 2013 und 2016 im Schnitt jährlich auf etwa 100.000. Dabei handelte es sich – je nach Jahr – um 15 bis 17 Prozent aller Abrechnungsfälle der beteiligten Krankenhäuser.

Ob das Ungleichgewicht zwischen Kassen unter BVA- und Länderaufsicht auf eine unterschiedlich strenge Aufsichtspraxis zurückgeht, bleibt im Dunkeln. Die Bonner Behörde hat Ende Mai bei einer Tagung der Aufsichtsbehörden von Bund und Ländern vorgeschlagen, solche "Sondervereinbarungen" grundsätzlich nicht mehr zu tolerieren – stieß bei den Ländern aber auf Granit.

Es habe daher nur ein "Meinungsaustausch" stattgefunden. Einheitliche Grundsätze und Verfahren bei der Aufsicht seien wichtig, um fairen Wettbewerb zu gewährleisten, beteuert indes die Regierung. Was sie aber konkret tun will, sagt sie nicht. Man "prüfe", heißt es unbestimmt. Derweil herrscht bei den pauschalen Abrechnungskürzungen der Kassen offenbar ein Wildwest-Modus: Mal wurden Rechnungen um 3,5 bis 10 Prozent gekürzt, mal um bis zu 50 Prozent.

In der Regierungsantwort wird ein weiteres Beispiel angeführt. Eine Kasse habe pauschale Abzugsbeträge von 1,75 bis 20 Prozent vorgenommen "und unterschied dabei, ob das Krankenhaus von einer Beteiligungsgesellschaft der Krankenkasse betreiben wurde".

Von der kreativen Prüfungspraxis der Kassen hat die Regierung nach eigenen Angaben seit Juli 2016 Kenntnis. Politisch ans Licht gekommen ist der Vorgang aber erst durch einen Prüfbericht des Bundesrechnungshofs (BRH). Darin prangerten er an, der Verzicht auf die Abrechnungsprüfungen führe zu einer "systemwidrigen Vergütung der Krankenhausleistungen". Der BRH forderte als Konsequenz, die Prüfung der Rechnungen sollte "der weitreichenden Gestaltungsbefugnis der Krankenkassen entzogen" werden.

Aus Sicht der Deutschen Krankenhausgesellschaft sind die pauschalen Rechnungskürzungen "Ausdruck dafür, dass das gesamte Abrechnungsprüfverfahren nicht in Ordnung ist: Die Krankenhäuser befinden sich in einer a priori Verliererposition in den Prüfverfahren. Die Krankenkassen haben es extrem leicht", meinte die DKG zum BRH-Bericht. (fst)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Dr. med. Gerhard M. Sontheimer (ANregiomed, Region Ansbach) und Holger Baumann (Kliniken der Stadt Köln, v.l.) haben in der Praxis gute Erfahrungen mit Systempartnerschaften gemacht.

© Philips

Mehr Spielraum für moderne Prozesse in der Klinik

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Philips GmbH Market DACH, Hamburg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Porträt

Wie eine Gynäkologin ihre Krebserkrankung in einem Comic verarbeitet

Herzinfarkt-Prävention

Diabetes: Grippeimpfung schützt das Herz!

Lesetipps
Maske

© Porträt: BVKJ | Spritze: Fiedels / stock.adobe.com

Sie fragen – Experten antworten

Mutter mit MS: Kind gegen MMR impfen?

Ein Mann zieht an einem riesigen Virus.

© freshidea / stock.adobe.com

Off-Label-Use möglich

Long-COVID-Therapie: So schätzt Hausarzt Maibaum den G-BA-Beschluss ein