Klinikabrechnungen

Sondervereinbarungen "rechtlich kritisch"

Regierung beurteilt Sonderverträge für Abrechnungen zwischen Krankenkassen und Kliniken als problematisch.

Veröffentlicht:

BERLIN. Drei bundesunmittelbare Krankenkassen haben offenbar Sondervereinbarungen mit Krankenhäusern über pauschale Abschläge der Kliniken. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des Linken-Abgeordneten Harald Weinberg hervor. Über diese vom Bundesrechnungshof beanstandete Praxis hatten vor Kurzem das "Handelsblatt" und die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" berichtet.

In seiner Antwort macht der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Dr. Thomas Gebhart (CDU), klar, dass die Regierung ein solches Vorgehen als rechtlich sehr problematisch betrachtet. "Sondervereinbarungen von Krankenkassen mit Krankenhäusern über pauschale Abschläge auf die Abrechnungen dieser Krankenhäuser, die unabhängig von der Wirtschaftlichkeit erbrachter Krankenhausleistungen oder der Korrektheit der Krakenhausabrechnung erhoben werden", seien "rechtlich sehr kritisch", heißt es wörtlich.

Das Bundesgesundheitsministerium werde sich weiter für aufsichtsrechtliche Schritte einsetzen, um dem Abschluss unzulässiger Sondervereinbarungen der bundesunmittelbaren wie der landesunmittelbaren Kassen zu begegnen. Mit Blick auf die grundgesetzlich vorgeschriebene Zuständigkeitsverteilung für die Rechtsaufsicht über die Kassen könne eine bundeseinheitliche Aufsichtspraxis nur im Einvernehmen zwischen dem Bundesversicherungsamt und sämtlichen Aufsichtsbehörden der Länder erreicht werden, so das BMG.

Als bundesunmittelbar gelten Krankenkassen, deren Zuständigkeitsbereich sich über mehr als drei Bundesländer erstreckt. Das gilt vor allem für Ersatz- und Betriebskrankenkassen. Für Krankenkassen, die nicht außerhalb der Landesgrenzen agieren, meistens Ortskrankenkassen, sind die jeweiligen Bundesländer zuständig.

Eigentlich sind Krankenkassen dazu verpflichtet, die Abrechnungen der Kliniken zu kontrollieren und bei Auffälligkeiten den Medizinischen Dienst (MDK) einzuschalten. Dieser findet tatsächlich häufig Fehler in den Abrechnungen. In den umstrittenen Verträgen ist offenbar vereinbart worden, auf Prüfungen zu verzichten. Die Kliniken akzeptieren im Gegenzug eine pauschale Kürzung ihrer Rechnungen. Der Bundesrechnungshof sieht für dieses Vorgehen keinerlei Rechtsgrundlage. (chb)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Ab 2026 werden auch stationäre Zwei-Tages-Fälle erfasst

Hybrid-DRG-Katalog erhält 100 neue OPS-Kodes

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Knappe ärztliche und Pflege-Ressourcen

Wie die Peritonealdialyse die Personalprobleme lindern könnte

Kongress-Motto „Resilienz“

DGIM-Präsident Galle: Wie Kollegen den Kopf frei bekommen

Alternatives Versorgungsmodell

Wenn der „Zuhause-Arzt“ alle Hausbesuche übernimmt

Lesetipps
Frühgeborenes Baby schlafend im Inkubator auf der Intensivstation mit angeschlossenen Überwachungskabeln.

© Toshi Photography / stock.adobe.com

Frühgeburt

Frühgeborene: Was bringen Probiotika?

Auch einem CT-Bild ist ein Prostata-Karzinom markiert.

© samunella / stock.adobe.com

Aktualisierung der S3-Leitlinie

Früherkennung von Prostatakrebs: Tastuntersuchung vor dem Aus