Reaktionen auf drittes Bevölkerungsschutzgesetz

Länder wollen Corona-Finanzhilfen für mehr Krankenhäuser

Das dritte Pandemiegesetz stößt auf Kritik: Die Vorsortierung der Krankenhäuser in COVID- und in Regelversorger ruft die Länder auf den Plan. Auch Laborärzte sind unzufrieden.

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Krankenhäuser, die Coronapatienten betreuen, sollen wieder Ausgleichszahlungen erhalten. Doch das vorgesehene Konzept stößt auf Kritik.

Krankenhäuser, die Coronapatienten betreuen, sollen wieder Ausgleichszahlungen erhalten. Doch das vorgesehene Konzept stößt auf Kritik.

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Berlin. Laut dem am Mittwoch beschlossenen dritten Bevölkerungsschutzgesetz können Kliniken wieder Ausgleichszahlungen erhalten, wenn sie planbare Operationen aussetzen, um Kapazitäten auf die Behandlung von COVID-19-Patienten zu konzentrieren. Dass diese Möglichkeit primär Häusern oberer Notfallstufen zustehen soll, stößt in einigen Ländern auf Widerspruch. Sie wollen solche Hilfen auch Häusern gewähren, die schwere Corona-Fälle ambulant behandeln.

Dazu haben Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen nach der Zustimmung des Bundesrats zum Bevölkerungsschutzgesetz durch Berlins Bürgermeisterin Ramona Pop (Grüne) eine Protokollerklärung abgegeben. Die Regelung könne zu „Fehlanreizen“ und zu „weiterer Zentralisierung auf Kosten der Versorgung in der Fläche“ führen, heißt es in dem der „Ärzte Zeitung“ vorliegenden Papier. Das Krankenhausfinanzierungsgesetz sei zeitnah, spätestens aber 2021 anzupassen.

Grenzwert für Finanzhilfen soll gesenkt werden

„Hier werden die großen Krankenhäuser in Ballungsräumen klar bevorteilt, zulasten der kleinen Krankenhäuser im ländlichen Raum“, sagte Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne). Der Bund dürfe Finanzhilfen nicht allein von Intensivkapazitäten und Notfallstufen abhängig machen. Die Beschränkung für Ausgleichszahlungen auf Krankenhäuser nach den Notfallstufen entspreche nicht der aktuellen Versorgungsrealität in den Ländern.

Konkret fordern die Länder die Inzidenzschwelle, ab der die Ausgleichszahlungen greifen, von den beschlossenen 70 je 100.000 Einwohnern einer Region auf 50 je 100.000 zu senken. Zudem wollen die an der Erklärung beteiligten Länder Ausgleichszahlungen auch für die Krankenhäuser ermöglicht sehen, die keine Intensivstationen vorhalten, aber dennoch COVID-Patienten behandeln. Zudem sollen für Kliniken, die Ausgleichszahlungen erhalten, die Untergrenzen für das Pflegepersonal wieder ausgesetzt werden können.

Wirkung von Kooperationen zu wenig berücksichtigt

Niedersachsen hat getrennt davon eine Erklärung abgegeben. Die Änderungen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes blendeten die Kooperation von Maximalversorgern mit kleineren Häusern aus, heißt es darin. Die Regelungen sollten daher fortlaufend auf ihre Wirksamkeit hin evaluiert werden.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) nimmt die Zuordnung der Finanzierungshilfen auf Kliniken mit Intensivkapazitäten ebenfalls aufs Korn. Das Bundesgesundheitsministerium müsse schnell korrigieren, wenn sich zeige, dass über die beschlossenen Regelungen nicht alle für die COVID-19-Versorgung relevanten Krankenhausstandorte erreicht würden, sagte DKG-Chef Dr. Gerald Gaß. Das Gesetz erlaube es Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), Ausnahmen zuzulassen.

Der erste Vorsitzende des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands (VUD), Professor Michael Albrecht, sagte, es sei richtig, Freihaltepauschalen zielgerichtet auf Häuser zu konzentrieren, die sich in der COVID-19-Versorgung besonders engagierten. „Jetzt müssen wir sehen, wie sich die Versorgungslage entwickelt und die Länder das Stufenkonzept umsetzen.“ Die Regelungen zur Auszahlung der Pauschalen seien komplex. Ob sie die gewünschte Wirkung erzielten, bleibe abzuwarten.

Labormediziner sehen Rückschritt für den Infektionsschutz

Auf Kritik des Berufsverbandes Deutscher Laborärzte (BDL) stoßen derweil die Neuregelungen zu den Infektionstests. Diese stellten einen „Rückschritt für den Infektionsschutz dar“, sagte BDL-Chef Dr. Andreas Bobrowski. Der Gesetzgeber stelle die Zuständigkeit der Ärzte für die Infektionsdiagnostik infrage, indem er Vor-Ort-Tests auch zur Eigentestung freigebe. Und das, obwohl Antigen-Schnellteste bundesweit für Negativschlagzeilen sorgten. Schnelltests könnten nun auch bei Pflegeheimbewohnern mit unklaren Symptomen in Eigenanwendung vor Ort durchgeführt werden, sagte Bobrowski. Bei einem positiven Testergebnis sei es zulässig, ohne Beteiligung des Arztes Therapiemaßnahmen für die Hochrisikopatienten abzuleiten. Damit bürde der Gesetzgeber den Verantwortlichen vor Ort „enorme Verantwortung“ auf. (af/hom/lass)
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