Bundesrat

Länder wollen Finanzierung von Assistenzsystemen

Die Potenziale digitaler Assistenzsysteme für alte Menschen sind groß. Doch die Erstattung durch die Pflegekassen ist noch weitgehend ungeregelt.

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Berlin. Sechs Bundesländer fordern in einer Entschließung, die Finanzierung digitaler altersgerechte Assistenzsysteme einheitlich zu regeln. Am Freitag stimmt der Bundesrat über den Vorstoß ab.

Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Rheinland-Pfalz appellieren an die Bundesregierung, dies „zeitnah“ im SGB XI zu regeln. Bislang fehle eine ausreichende Finanzierungsgrundlage für technische Hilfsmittel bei pflegebedürftigen Menschen.

In der Konsequenz existiere eine „Diskrepanz zwischen dem, was technisch möglich und sinnvoll ist und dem, was als technische Unterstützung bei den Menschen ankommt“, heißt es in der Entschließung. So enthalte das Pflegehilfsmittelverzeichnis derzeit nur verschiedene Varianten des Hausnotrufes.

Ebenso fehlten bisher Kriterien, die für die Bewertung und Anerkennung solcher Systeme anzulegen sind. Die Hersteller wüssten damit auch nicht, welche zu erfüllenden Kriterien sie bereits in der Produktentwicklung berücksichtigen müssen.

Fehlende Anreize für Hersteller

Luft nach oben sehen die sechs Länder auch beim bisherigen Anerkennungsverfahren. Dieses sei den Herstellern wenig bekannt, zudem „kompliziert und langwierig“. Entsprechend gering seien bisher Anreize für Hersteller, sich um eine Anerkennung im Pflegehilfsmittelverzeichnis zu bemühen.

Mit Blick auf die Dynamik in der Technikentwicklung regen die Länder ein Klassifizierungsverfahren an, auch um den Umfang an Assistenzsystemen, die von den Pflegekassen bezahlt werden sollen, begrenzen zu können. Dafür müsse eine Systematik entwickelt werden, die sich beispielsweise nach einzelnen Lebens- oder Wohnräumen orientieren könnte.

Die Ausschüsse der Länderkammer haben bereits empfohlen, die Entschließung anzunehmen. (fst)

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