Länder wollen neue Rechtsbasis für Leistung und Vergütung der Notärzte
BERLIN (HL). Als ein eigenständiges Leistungssegment im Krankenversicherungsrecht will der Bundesrat im Zuge der Gesundheitsreform den Notarzt- und Rettungsdienst normieren. Bislang wurden der Rettungsdienst - und dabei auch die ärztlichen Leistungen - allein von den Vorschriften über die Fahrtkosten erfaßt. Dies habe unnötige Transporte und Krankenhauseinweisungen verursacht.