Sachsen

Landarztquote bleibt ein Zankapfel

In Sachsen streiten sich die Regierungsparteien um die Einführung einer Landarztquote.

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DRESDEN. Die sächsischen Regierungsparteien setzen ihren Streit darüber fort, ob es in Sachsen beim Medizinstudium eine Landarztquote geben soll.

Sachsens Gesundheitsministerin Barbara Klepsch (CDU) will dies, Wissenschaftsministerin Eva-Maria Stange (SPD) hingegen nicht. Ein Kabinettsbeschluss zu einer Landarztquote, den Klepsch wollte, kam deshalb nicht zustande.

Im September wird der Landtag neu gewählt. „Ich kann die Ablehnung durch den Koalitionspartner absolut nicht nachvollziehen“, sagt Klepsch.

„Wir können es uns nicht leisten, noch mehr Zeit zu verlieren.“ Der Landtagsabgeordnete CDU-Politiker Oliver Wehner hält die Landarztquote für eine „geeignete Maßnahme, um langfristig ländliche Räume zu versorgen“.

Er spricht von der „Möglichkeit, rund 40 Ärzte je Jahrgang auszubilden, die in den ländlichen Raum gehen und dafür bei der Studienplatzvergabe bevorzugt berücksichtigt werden“. Klepsch ergänzt, mit einer Landarztquote habe man „die Chance, junge Menschen vorab auszuwählen, die für die landärztliche Tätigkeit geeignet und motiviert“ seien.

SPD: Landarztquote klingt verlockend

Der Chef der KV Sachsen, Klaus Heckemann, äußert, die KV würde „das Modell einer Landarztquote bereits bei Studienplatzvergabe gern für unseren Freistaat unterstützen, da damit längerfristig die Versorgung mit für den Hausarztberuf motivierten Medizinern gesichert werden“ könne.

Die SPD-Abgeordnete Simone Lang findet, eine Landarztquote klinge „verlockend“, jedoch müsse diese „vor dem Verfassungsgericht standhalten“.

Wissenschaftsministerin Stange hatte ausgeführt, eine Landarztquote bringe „keine zusätzlichen Studienplätze“ und begegne „verfassungsrechtlichen Bedenken, weil sie gegen die Berufswahlfreiheit verstoßen“ könne.

"Landarztquote ein Symbol"

Klepsch verweist darauf, dass es drei verfassungsrechtliche Gutachten gebe, die eine Landarztquote für umsetzbar hielten: Ein Gutachten aus Nordrhein-Westfalen vom Juni 2018, ein Gutachten der Bundesregierung aus dem Jahr 2015 sowie ein Gutachten aus Sachsen von 2011.

Das Gesundheitsministerium lehne sich mit seinem Entwurf eng an das Bundesverfassungsgerichtsurteil von 2017 zur Zulassung zum Medizinstudium an.

„Die Landarztquote ist eher ein Symbol“, moniert SPD-Politikerin Simone Lang. „Viel wirkungsvoller sind die weichen Faktoren zur Steigerung der Attraktivität des Arztberufes.“ (sve)

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