Saarland

Landtag stimmt Krebsregister zu

Bis Ende 2017 soll das klinische Krebsregister aufgebaut sein. Ärzte müssen dem Register Daten liefern.

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SAARBRÜCKEN. Im Saarland wird die Krebsregistrierung um einen klinischen Teil erweitert. Ein entsprechendes Gesetz hat der Landtag des Saarlandes am Mittwoch in Saarbrücken in zweiter Lesung ohne Gegenstimme beschlossen.

Im Saarland gibt es bereits seit 1967 ein landesweites epidemiologisches Krebsregister. Grundlage für die Erweiterung ist nun ein Bundesgesetz, nach dem in Deutschland die flächendeckende Krebsregistrierung bis Ende 2017 aufgebaut werden soll.

Die saarländische Gesundheitsministerin Monika Bachmann (CDU) nannte die Einführung der klinischen Krebs-Registrierung "entscheidend zur Verbesserung der Versorgungsqualität der Patienten". Auch für Ärzte sei die Erweiterung ein Fortschritt.

"Die Registerdaten können in Zukunft den Ärzten als Grundlage für Therapieentscheidungen dienen", so Bachmann.

Die Betriebskosten für die klinische Krebsregistrierung tragen nach Angaben der Landesregierung zu 90 Prozent die Krankenkassen. Zehn Prozent übernimmt das Land.

Das Land kommt auch für die einmaligen Investitions- und Umstellungskosten von knapp 350.000 Euro auf. Dafür erhält das Saarland nach eigenen Angaben einen Zuschuss von fast einer viertel Million Euro von der Deutschen Krebshilfe.

Nach dem Gesetz sind die Ärzte und Zahnärzte im Saarland verpflichtet, dem Krebsregister die Angaben von Krebspatienten binnen vier Wochen zu übermitteln. Das Gesetz sieht dafür eine Meldungsvergütung vor.

Patienten haben die Möglichkeit, der dauerhaften Speicherung ihrer Identitätsdaten zu widersprechen. Über dieses Recht müssen sie per Infoblatt des saarländischen Krebsregisters informiert werden.

Nach Angaben der Landesregierung gibt es ein solches Widerspruchsrecht bereits seit 2002. Seitdem hätten allerdings nur vier Betroffene davon Gebrauch gemacht. (kin)

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