Grundsatz „ambulant vor stationär“
Landtagswahl in Sachsen: Ersatzkassen für vernetzte und digitalisierte Versorgung
Bei Kliniken und stationären Pflegeeinrichtungen sehen Sachsens Ersatzkassen den Freistaat in der Pflicht, die entsprechenden Investitionen und Kosten der Vorhaltung zu finanzieren.
Veröffentlicht:Dresden. Die Ersatzkassen haben ihre gesundheitspolitischen Vorstellungen zur Landtagswahl in Sachsen am 1.September vorgestellt. „Lösungsansätze liegen für uns in einem gestuften, stärker ineinandergreifenden und damit effizienteren Versorgungssystem, in der Bündelung von Leistungen durch Schwerpunktbildung sowie außerdem in der Nutzung von Digitalisierungs- und Delegationschancen“, teilten die Ersatzkassen am Donnerstag in Dresden mit. Bei den Krankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen seien „der Freistaat Sachsen sowie die künftige Landesregierung in der Pflicht, die entsprechenden Investitionen und Kosten der Vorhaltung zu finanzieren“.
Außerdem gelte für die Ersatzkassen der Grundsatz „ambulant vor stationär“. „Wir werten die Vernetzung aller an der Gesundheitsversorgung in Sachsen Beteiligten als elementaren Erfolgsfaktor“, ergänzten die Kassen. „Es müssen gesetzliche Rahmenvorgaben geschaffen werden, um in der regionalen gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung eine Verknüpfung und Verzahnung der Sektoren besser zu ermöglichen.“ (sve)