Schiefhals

Langfristige Physiotherapie bei Torticollis spasmodicus

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ESSEN. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, die Indikation Torticollis spasmodicus ab 2017 in die Indikationsliste für langfristigen Heilmittelbedarf aufzunehmen. Voraussetzung dafür ist eine leitliniengerechte Therapie. "Für diesen Erfolg haben wir lange gekämpft", wird Ute Kühn, Vorsitzende der Deutschen Dystonie-Gesellschaft (DDG), in einer Mitteilung der Deutschen Gesellschaft für Neurologie zitiert.

 Damit werde vielen Dystonie-Patienten ein langer Weg über Einzelfallentscheidungen erspart.

Der Beschluss gilt vorbehaltlich der Prüfung durch das Bundesgesundheitsministerium. Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger, aber nicht vor dem 01. Januar 2017 in Kraft. (eb)

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Kommentare
Anne C. Leber 27.06.201611:55 Uhr

Leserzuschrift von Heinz Christian Esser

Sie berichten zutreffend, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 19.5.2016 beschlossen hat, die Diagnose „Torticollis spasticus“ (ICD-10 G24.3) ab 2017 in die Indikationsliste für langfristigen Heilmittelbedarf aufzunehmen. Wir können – wie die Deutsche Gesellschaft für Neurologie in ihrer Presseinformation vom 20.6.2016 – im Interesse der Patienten mit Schiefhals nur sagen: endlich und Gott sei Dank.

Wenn in diesem Zusammenhang als Voraussetzung „eine leitliniengerechte Therapie“ genannt wird, so richtet sich diese Aufforderung an den behandelnden Arzt, nicht an den Physiotherapeuten. Denn der G-BA hat in seinem Beschlusstext festgelegt, dass ein langfristiger Heilmittel- (Physiotherapie-) bedarf nur dann anerkannt wird, wenn gleichzeitig eine leitlininiengerechte medikamentöse Therapie erfolgt. Dies ergibt sich aus Anlage 2 zur Heilmittel-Richtlinie: Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf nach § 32 Abs. 1a SGB V (1.1.2017) Seite 2: Erkrankungen des Nervensystems, Zeile G24.3.

Heinz Christian Esser
Geschäftsführer
Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) e.V.
Köln

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