Datenschutz

Laxes Vorgehen in Bayerns Jobcentern?

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MÜNCHEN. Die Jobcenter in Bayern gehen mit Gesundheitsdaten nicht immer datenschutzkonform um, so der Landesbeauftragte für den Datenschutz Professor Thomas Petri in einer Mitteilung.

Von den Behörden würden teilweise unnötig Diagnosen, Arzt-, Krankenhaus-, Reha-Entlass- und Therapieberichte, Gutachten und Atteste angefordert, rügte Petri.

Die Sachbearbeiter im Sozialamt, die keine Mediziner, sondern Verwaltungsbeamte sind, dürften nur Informationen bekommen, die erforderlich sind, um ihre Aufgabe zu erfüllen.

Für sie sei nicht die konkrete Krankengeschichte des Betroffenen von Interesse, sondern welche Beeinträchtigungen die Krankheit aktuell für den Betroffenen hat und welche Folgen daraus abzuleiten sind, erklärte Petri. Sensible medizinische Daten dürften daher nur im verschlossenen Umschlag ausschließlich dem begutachtenden Arzt zur Verfügung gestellt und nur punktuelle Gesundheitsinformationen an den Sachbearbeiter weitergegeben werden.

Erster Ansprechpartner für das Jobcenter ist nach Angaben des Datenschutzbeauftragten die betroffene Person. Nur ausnahmsweise dürfen Gesundheitsdaten bei Ärzten, Psychotherapeuten oder Psychiatern eingeholt werden. Voraussetzung sei eine Schweigepflichtentbindung, die nicht älter als zwei Jahre sowie nicht pauschal und umfassend ist. (sto)

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