Kommentar – TSVG tritt in Mai in Kraft

Linke Tasche, rechte Tasche?

Anke ThomasVon Anke Thomas Veröffentlicht:

Zum Schluss wurde das TSVG mit rund 200 Änderungsanträgen durchs Parlament geprügelt – mit vielen Pflichten für KVen und Praxen. Das rächt sich nun: Am 1. Mai solle es in Kraft treten, hieß es damals. Darauf hatten sich alle eingestellt. Jetzt heißt es „im Mai“.

Was Ärzte bisher eigentlich nur wissen: Sie sollen mehr Patienten behandeln und das bei möglichst geringen Wartezeiten. Ob es da hilft, 25 statt 20 Sprechstunden anzubieten, wurde unter Ärzten hinreichend diskutiert – mit negativem Bescheid.

Auch das Bonbon extrabudgetären Honorars für die Behandlung von Patienten in offenen Sprechstunden oder neuer Patienten kann viele Ärzte nicht hinterm Ofen hervorlocken.

Denn viele sehen die Folgen auf das System zukommen: Wenn etwa wirtschaftlich orientierte Ärzte Patienten durch offene Sprechstunden in superschnellem Takt durchschleusen, haben sie am Ende des Tages mehr Honorar erwirtschaftet.

Besser wird die Patientenversorgung dadurch sicher nicht. Und viele glauben auch, dass am Ende Honorarbegrenzungsmaßnahmen die zusätzliche Vergütung wieder auffressen werden.

Einige KVen haben schon Maßnahmen zur „Bereinigung“ des Honorars angekündigt. Hier kann man nur hoffen, dass diese nicht alle Ärzte treffen werden, sondern nur die Optimierer.

Lesen Sie dazu auch: Termineservicegesetz: Neue Pflichten für Arztpraxen ab Mai

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