Investoren in der Versorgung

Linke fordert Transparenz bei MVZ-Trägern

Mit einer Anhörung im Gesundheitsausschuss Anfang März will die Linksfraktion die Bedeutung externer Kapitalgeber in der Versorgung in die Öffentlichkeit rücken.

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Rechnen investorengelenkte Zahnarzt-MVZ mehr Honorar für Zahnersatz ab als Einzelpraxen? Das behauptet die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung.

Rechnen investorengelenkte Zahnarzt-MVZ mehr Honorar für Zahnersatz ab als Einzelpraxen? Das behauptet die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung.

© Wolfgang Filser / mauritius images

Berlin. Die Linksfraktion im Bundestag setzt das Thema „Kapitalinteressen in der Gesundheitsversorgung“ erneut auf die Agenda. Am 4. März wird sich der Gesundheitsausschuss mit einem Antrag der Fraktion dazu beschäftigen.

Private-Equity-Gesellschaften engagieren sich zunehmend in der ambulanten Versorgung. Ein Fokus dabei bilden bislang Zahnarzt-Praxen, die von Kapitalgesellschaften aufgekauft werden.

Nach Angaben der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) waren im dritten Quartal 2019 bundesweit 169 von 738 zahnärztlichen Medizinischen Versorgungszentren anteilig oder ganz in der Hand von externen Kapitalgebern. Ein Jahr zuvor waren es erst 75 MVZ, die unter Beteiligung von Investoren gelenkt wurden.

Nach Ansicht der Linksfraktion droht damit der „gute Grundgedanke einer fachübergreifenden Versorgung (...) der Rosinenpickerei zum Opfer zu fallen“. Als Folge verschiebe sich im Gesundheitswesen die „Macht zu Lasten der Selbstverwaltung und demokratisch gewählter Institutionen“.

Regierung steht bei Zahlen zu MVZ blank da

In der Vergangenheit hat die Bundesregierung auf Anfrage der Linken erklärt, über keine Daten über Zahl und Eigentümer von MVZ zu verfügen. Ebenso wenig lägen Informationen über Haltedauer von MVZ sowie die Unabhängigkeit der dort arbeitenden Ärzte vor.

Die Linksfraktion warnt, Arztsitze drohten immer mehr zum Spekulationsobjekt von Investoren zu werden – zumal vor dem Hintergrund, dass jeder vierte niedergelassene Arzt über 60 Jahre alt ist. „Dadurch werden teilweise exorbitante Preise für Kassensitze gezahlt, die für junge Ärztinnen und Ärzte nicht bezahlbar sind“, so die Fraktion in ihrem Antrag.

Insoweit bestehe das Risiko, dass medizinische Entscheidungen künftig immer stärker von „versorgungsfernen Zielvorgaben“ beeinflusst werden. Dafür verweist die Fraktion auf Auswertungen des Abrechnungsverhaltens von kapitalgeführten Zahnarzt-MVZ durch die KZBV.

Danach lagen im Zeitraum von Anfang 2017 bis Mitte 2018 die abgerechneten Punktmengen in investorengeführten MVZ deutlich höher als in zahnärztlichen Einzelpraxen.

Auch das zahnärztliche Honorar für Zahnersatz je Fall belief sich in Einzelpraxen auf rund 290 Euro, in Investoren-MVZ dagegen bei rund 435 Euro, berichtet die Linksfraktion auf Basis von KZBV-Berechnungen.

Informationspflichten als das „mildere Mittel“

Im Kern fordert die Fraktion umfangreiche Datenerhebungs- und Meldepflichten für vertrags(zahn)ärztliche MVZ. Sie sollen das Bundesgesundheitsministerium oder eine nachgeordnete Stelle halbjährlich über Trägerschaft und Eigentümerstrukturen informieren.

Ist ein Finanzinvestor am MVZ beteiligt, soll der Träger umfangreiche Kennzahlen zu Beschäftigten, zur GKV-Versorgung, zur Zahl der Arztsitze sowie zur „Rendite und an Eigentümer ausgeschüttete Gewinne“. Diese Datenerhebung, so die Fraktion, sei das „mildere Mittel“ als etwa der vollständige Ausschluss der Gründungsbefugnis von Krankenhäusern für MVZ.

Der Deutsche Ärztetag forderte in einem Beschluss im vergangenen Jahr von der Bundesregierung, „über die bereits mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz geschaffenen Regelungen hinaus, Maßnahmen zur Eindämmung von Übernahmen und Marktbeherrschung in diesem Bereich zu veranlassen“.

Geprüft werden solle, ob Größe und Versorgungsumfang von MVZ an einen fachlichen und räumlichen Bezug zum Versorgungsauftrag gekoppelt werden könne, so damals der Ärztetag. (fst)

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