Medizinstudium
MB hält Pflichtquartal für eine „Farce“
Der Marburger Bund gewinnt dem Entwurf der neuen Approbationsordnung viel Gutes ab. Das gilt aber nicht für die „Privilegierung“ der Allgemeinmedizin.
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Graue Theorie: Im Medizinstudium sollen künftig klinische und theoretische Inhalte besser verknüpft werden.
© Waltraud Grubitzsch / dpa
Berlin. Der Marburger Bund (MB) zieht ein gemischtes Fazit des Arbeitsentwurfs aus dem Bundesgesundheitsministerium für die neue Approbationsordnung. Als grundsätzlich positiv bewertet der MB die geplanten erweiterten Ausbildungsanteile im ambulanten Sektor.
Allerdings warnt der Verband davor, die Universitäten alleine die qualitativen Anforderungen an Lehreinrichtungen und -praxen definieren zu lassen. Hier müsse die Approbationsordnung Kriterien und Vorgaben enthalten, um einen Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen zu vermeiden, fordert der MB.
Gegen verpflichtende Abschnitte
Gar nichts hält der MB dagegen von der „Privilegierung“ des Fachs Allgemeinmedizin. Angehende Mediziner würden durch eine breit gefächerte Ausbildung zu kompetenten Ärzten und nicht durch verpflichtende Abschnitte oder Prüfungen in der Allgemeinmedizin, lautet der Einwand.
Philipp Schiller, Vorsitzender des Sprecherrats der Medizinstudierenden im MB, bezeichnet das ambulante Pflichtquartal im PJ sogar als „Farce“: Studierende, die sich künftig nicht für ein Quartal in einer allgemeinärztlichen Einrichtung entscheiden, entstehe ein „klarer Nachteil bei ihrem finalen Staatsexamen, wenn sie die neue Pflichtprüfung im Fach Allgemeinmedizin absolvieren müssen“, so Schiller.
Positiv bewertet der Verband den geplanten longitudinalen Aufbau des Studiums – vorklinischer und klinischer Abschnitt sollen nicht mehr getrennt sein. „Die durchgehende Verknüpfung klinischer und theoretischer Inhalte von Beginn an wird zu größerer Zufriedenheit der Studierenden führen“, zeigt sich der MB überzeugt.
Applaus kommt vom Verband auch für das Vorhaben, die Wissenschaftlichkeit in späteren Studienabschnitten stärker als bisher zu betonen. Die Fähigkeit, den Stand der Wissenschaft richtig einordnen zu können, sei unverzichtbar. „Wir wollen nach dem Studium in der Lage sein, schlechte Studien von guten Studien unterscheiden zu können“, begründet Schiller dieses Votum.
Kapazitätsberechnung ist überholt
Dass der BMG-Arbeitsentwurf die Mehrkosten der Studienreform für Universitäten und Länder komplett ausblendet, kommt beim MB schlecht an. Haushaltsausgaben und Erfüllungsaufwand blieben unbeziffert. Anpassungen verlangt der MB auch beim sogenannten Kapazitätsrecht.
Dessen Ziel ist es, das Ausbildungsvolumen der Universitäten in der Humanmedizin zu bestimmen. Damit soll die Frage beantwortet werden, wie viele Studierende an den Medizinfakultäten maximal jährlich das Studium aufnehmen dürfen.
Die bisherige patientenbezogene Kapazitätsberechnung sei zuletzt für die alte, bis 2002 geltende Approbationsordnung angepasst worden, erinnert der MB. Darin seien jedoch veraltete Parameter zugrunde gelegt: Ausbildungsformate mit Patientenbezug wie Famulatur, Blockpraktikum oder die Ausbildung im ambulanten Bereich würden darin nicht abgebildet. Daher müsse die Kapazitätsordnung in ihrer bisherigen Form abgeschafft werden.