Pflegegutachten

MDK empfiehlt zu selten Rehabilitation

Nur in 0,5 Prozent der begutachteten Pflegefälle rät der Medizinische Dienst zur Reha. Bayern will dies über den Bundesrat ändern.

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MÜNCHEN. Der Grundsatz "Reha vor Pflege" ist seit Jahrzehnten gesetzlicher Auftrag, wird aber höchst selten umgesetzt. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK), der jährlich etwa 1,3 Millionen Pflegebegutachtungen durchführt, spricht nur in weniger als 0,5 Prozent der Fälle eine Empfehlung zur medizinischen Rehabilitation aus.

Im Gesundheitsausschuss des Bayerischen Landtags hat der CSU-Landtagsabgeordnete Klaus Holetschek deshalb Anfang März einen Antrag eingebracht, der vom Ausschuss einstimmig beschlossen wurde.

Darin wird die Staatsregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass der Grundsatz "Reha vor Pflege" besser und konsequenter umgesetzt wird.

Speziell im Bereich der geriatrischen Rehabilitation komme der Grundsatz derzeit offenbar noch zu wenig zum Tragen, erklärt Holetschek. Nach seiner Ansicht sollte das Rehabilitationspotenzial bei älteren Menschen möglichst frühzeitig ermittelt werden und nicht erst bei der Pflegebegutachtung.

Die Bemühungen der Pflegeversicherung seien eher darauf ausgelegt, den erhöhten Bedarf an Leistungen in der Pflegeversicherung und damit entstandene Kosten durch Beitragserhöhungen zu decken, als Prozesse und Strukturen zu stärken, "die dazu geeignet sind, Pflegebedürftigkeit und damit verbundene Kosten zu verhindern oder zu reduzieren", kritisiert der CSU-Landtagsabgeordnete.

Da geriatrische Rehabilitation die Pflegekassen in erheblichem Umfang entlasten könnte, sollten sich die Pflegekassen an den von den Krankenkassen bezahlten Vergütungen für Leistungen der geriatrischen Rehabilitation beteiligen, fordert Holetschek. (sto)

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