Direkt zum Inhaltsbereich

Genehmigung

MS-Patient darf Cannabis zu Hause anbauen

Veröffentlicht:

BONN. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat erstmals einem MS-Patienten die Erlaubnis erteilt, Cannabis zu medizinischen Zwecken anzubauen. Zuvor hatte der 53-Jährige sich durch mehrere Instanzen geklagt, das Bundesverwaltungsgericht gab ihm im April dieses Jahres recht.

Der "Erlaubnisinhaber" darf künftig bis zu 20 Cannabis-Pflanzen in seinem Badezimmer anbauen und muss dabei penibel dem BfArM über die Menge der gewonnenen Cannabis-Blüten berichten. Vorräte muss der Patient in einem "Wertschutzbehältnis" sichern.

Die Erlaubnis ist bis 30. Juni 2017 befristet und kann verlängert werden, wenn die Kassen bis dahin nicht die Kosten von Medizinal-Hanf zahlen. Eine entsprechende gesetzliche Regelung bereitet die Bundesregierung derzeit vor. Sie soll voraussichtlich im November abschließend im Bundestag beraten werden.

Patienten, die Medizinalhanf beziehen wollen, müssen bisher bei der Bundesopiumstelle einen Antrag stellen und selbst für die Kosten aufkommen. Rund 800 Patienten haben bisher eine solche Ausnahmegenehmigung erhalten. (fst)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Impfschutz erleichtern

In Thüringen jetzt Schutzimpfung im Gesundheitsamt möglich

Das könnte Sie auch interessieren
Update Multiple Sklerose: Aktuelle Erkenntnisse und Entwicklungen

© libre de droit | iStock

Update MS

Update Multiple Sklerose: Aktuelle Erkenntnisse und Entwicklungen

Anzeige | Merck Healthcare Germany GmbH
Einfluss der MS-Therapie auf Immunzellen im Liquor

© Yozayo | iStock

Intrathekale Entzündung

Einfluss der MS-Therapie auf Immunzellen im Liquor

Anzeige | Merck Healthcare Germany GmbH
Ein erreichbares Ziel bei MS?

© Merck KGaA

Therapiefreie Remission

Ein erreichbares Ziel bei MS?

Anzeige | Merck Healthcare Germany GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Folgen einer Fehldiagnose bei Menschen mit einer Seltenen Erkrankung (SE), die angaben, dass ihre SE oder die SE einer von ihnen betreuten Person mindestens einmal falsch diagnostiziert wurde (n=4.756)

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [2]

Neuromyelitis-Optica-Spektrum-Erkrankungen

Weshalb das rechtzeitige Erkennen und Behandeln wichtig ist

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Alexion Pharma Germany GmbH, München
Ofatumumab zeigt günstiges 8-Jahres-Sicherheitsprofil

© William / Generated with AI / Stock.adobe.com

Aktive schubförmige Multiple Sklerose

Ofatumumab zeigt günstiges 8-Jahres-Sicherheitsprofil

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Novartis Pharma GmbH, Nürnberg
7-Jahres-Daten belegen günstiges Nutzen-Risiko-Profil von Ofatumumab

© Vink Fan / stock.adobe.com

Aktive schubförmige Multiple Sklerose

7-Jahres-Daten belegen günstiges Nutzen-Risiko-Profil von Ofatumumab

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Novartis Pharma GmbH, Nürnberg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Kasuistik

Atypische Stirnfalten: Wo kommen sie her?

Tipps von KI-Expertin

So hilft Künstliche Intelligenz den MFA im Praxisalltag

Lesetipps
Eine Puppe liegt dreckig auf dem Boden.

© fotogeng / stock.adobe.com

Dissoziation

Umgang mit Trauma und PTBS: Was kann die Hausarztpraxis leisten?

Wenn das Bindegewebe im Becken an Spannung verliert oder geschädigt wird, droht ein Descensus genitalis. Wichtig sind Aufklärung und Beratung der betroffenen Frauen.

© H_Ko / Stock.adobe.com

Genitalsenkung

Descensus genitalis: Aktualisierte Empfehlungen auf S3-Niveau