Genehmigung

MS-Patient darf Cannabis zu Hause anbauen

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BONN. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat erstmals einem MS-Patienten die Erlaubnis erteilt, Cannabis zu medizinischen Zwecken anzubauen. Zuvor hatte der 53-Jährige sich durch mehrere Instanzen geklagt, das Bundesverwaltungsgericht gab ihm im April dieses Jahres recht.

Der "Erlaubnisinhaber" darf künftig bis zu 20 Cannabis-Pflanzen in seinem Badezimmer anbauen und muss dabei penibel dem BfArM über die Menge der gewonnenen Cannabis-Blüten berichten. Vorräte muss der Patient in einem "Wertschutzbehältnis" sichern.

Die Erlaubnis ist bis 30. Juni 2017 befristet und kann verlängert werden, wenn die Kassen bis dahin nicht die Kosten von Medizinal-Hanf zahlen. Eine entsprechende gesetzliche Regelung bereitet die Bundesregierung derzeit vor. Sie soll voraussichtlich im November abschließend im Bundestag beraten werden.

Patienten, die Medizinalhanf beziehen wollen, müssen bisher bei der Bundesopiumstelle einen Antrag stellen und selbst für die Kosten aufkommen. Rund 800 Patienten haben bisher eine solche Ausnahmegenehmigung erhalten. (fst)

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