Anhörung zu Investoren im Gesundheitswesen
MVZ-Register stößt bei BÄK auf Sympathie
Aus Sicht der Bundesärztekammer sollte eine Datenbank über Träger von MVZ nur ein erster gesetzgeberischer Schritt sein.
Veröffentlicht:Berlin. Die Bundesärztekammer lässt Sympathie für den Kurs der Linken-Fraktion mit Blick auf MVZ erkennen. Am Mittwoch wird im Gesundheitsausschuss des Bundestags die Forderung der Linken verhandelt, ein MVZ-Register zu etablieren.
Die vorgeschlagene Datenbank zu den Trägern von MVZ und deren wirtschaftliche Eigentümern könne „für Patienten, Ärzte und politische Entscheidungsträger mehr Klarheit für eine langfristig bedarfsgerechte Versorgung ermöglichen“, heißt es in der Stellungnahme der BÄK. Die Register könnten bei K(Z)Ven angesiedelt sein.
Allerdings sieht die BÄK weitergehenden Gesetzgebungsbedarf. So sollte ein MVZ, das von einem Krankenhaus gegründet wird, operativ auf die Planungsregion beschränkt bleiben, in der der Träger seinen Sitz hat.
Gegen bundesweite Ketten
Hintergrund ist die „Buy-and-build“-Strategie vieler Investoren, die mit dem Kauf einer Klinik die Eintrittskarte erhalten, um bundesweit Ketten von MVZ zu etablieren. Außerdem fordert die BÄK Anstellungsgrenzen im Bundesmantelvertrag. Bisher darf jeder Vertragsarzt nur drei Ärzte in Vollzeit beschäftigen – eine gleichlautende Vorgabe für MVZ gibt es nicht.
Die Gegenthese vertritt Sibylle Stauch-Eckmann, Geschäftsführerin der Ober Scharrer Gruppe. Die in der Augenheilkunde tätige GmbH beschäftigt nach eigenen Angaben 300 Ärzte und versorgt jährlich über 800.000 Patienten an 90 Standorten. MVZ sicherten „gerade auch in ländlichen Räumen eine flächendeckende Versorgung der Patienten im Fachärztebereich“, so Stauch-Eckmann.
Keine Belege für „akute Gefährdung“
Auch der Vorwurf des „Rosinenpickens“ durch MVZ greife nicht, da kaufmännische Leitung, Eigentümer und Kapitalgeber „keinen Einfluss“ auf die medizinische Versorgung nähmen. Tatsächlich spricht die BÄK lediglich von der „Gefahr“, dass medizinische Entscheidungen zugunsten einer „renditeorientierten Leistungserbringung“ beeinflusst werden, führt aber keine Belege an.
Dies greift Stauch-Eckmann auf: Der Antrag der Linken fordere Berichtspflichten für ausgewählte Trägerformen, die mit „extrem hohen Bürokratieaufwand“ verbunden sein würden. Doch für die behauptete „akute Gefährdung“ der Versorgung durch Investoren-geführte MVZ gebe es keine Belege.
Auch die KBV betont, ihr lägen keine „systematischen Hinweise zum signifikant häufigeren Abrechnungsbetrug oder zur selektiven Auswahl eines spezifischen Leistungsspektrums von ‚Investoren-MVZ‘“ im Vergleich mit anderen Trägerformen eines Versorgungszentrums vor.
KBV sieht Kardinalfehler in 2004
Die KBV nimmt eine Problembeschreibung vor, die den Kardinalfehler im Jahr 2004 verortet – als MVZ gesetzlich ermöglicht wurden. Dies habe eine Entwicklung in Gang gesetzt, „deren Folgen ohne drastische Eingriff derzeit schwer umkehrbar erscheinen“.
Die KBV verweist darauf, dass Ende 2018 Krankenhäuser mit 42 Prozent Anteil an der Trägerschaft erstmals die größte Gruppe unter den MVZ-Gründern gestellt haben – noch vor Vertragsärzten. Ende 2018 waren bundesweit 3173 MVZ zugelassen, in denen 19 .740 Ärzte tätig waren. (fst)