MVZ-Register

Vorschlag „schlichtweg nicht zu Ende gedacht!“

Soll es ein Register geben, das Eigentumsverhältnisse bei MVZ offenlegt? Für den Bundesverband der Medizinischen Versorgungszentren springt die Idee der Linksfraktion zu kurz. Zudem berge sie eine Gefahr.

Thomas HommelVon Thomas Hommel Veröffentlicht:

Berlin. In der Debatte um den Aufbau eines Registers für Medizinische Versorgungszentren (MVZ) hat deren Bundesverband vor Schnellschüssen gewarnt.

„Dem Grundanliegen, mehr Transparenz zu erzeugen, ist zuzustimmen. Jedoch sollten MVZ nicht anders behandelt werden als Krankenhäuser, Rehabilitationskliniken oder andere Gesundheitseinrichtungen“, sagte BMVZ-Chef Dr. Peter Velling am Mittwoch der „Ärzte Zeitung“.

Ein „singuläres MVZ-Register“ bringe nicht viel, wenn es um die Frage gehe, wer welche Gesundheitseinrichtungen in Deutschland betreibe, beeinflusse oder womöglich Rendite aus ihnen zöge, so Velling.

Der Verband reagierte damit auf einen Vorschlag der Linksfraktion. Diese hatte sich erst kürzlich für den Aufbau eines MVZ-Registers ausgesprochen, um auf diese Weise Träger- und Eigentumsverhältnisse insbesondere von Fremdkapitalgebern offen zu legen.

MVZ nicht „verteufeln“

Der Vorschlag hatte für Kritik gesorgt. Der CDU-Politiker Alexander Krauß warnte vor einer Verteufelung privater Geldgeber im Gesundheitswesen. Wem ein MVZ gehöre, sei nebensächlich. Entscheidend sei, dass ein MVZ „qualitativ hochwertige Medizin“ liefere und die Versorgung sichere.

Auch BMVZ-Chef Velling kritisierte, der Vorschlag sei an vielen Stellen „schlichtweg nicht zu Ende gedacht“. Eher sei er geneigt, rechtliche Auseinandersetzungen darüber zu provozieren, „welche Informationen der Staat überhaupt einfordern darf und kann“.

Hartmannbund für Register

Der Hartmannbund dagegen steht der Einführung eines Registers für MVZ positiv gegenüber. Derzeit sei die Informationslage zu „Inhaberstrukturen und Kettenbildungen“ der Versorgungszentren „intransparent“, heißt es in einem Beschluss, der von der Jahreshauptversammlung des Hartmannbunds verabschiedet wurde.

Auch wenn der Kreis der potenziellen MVZ-Gründer mit Inkrafttreten des Terminservice-und Versorgungsgesetzes (TSVG) „erheblich“ eingeschränkt worden sei, blieben die eigentlichen Eigentümerverhältnisse nach wie vor „im Dunkeln“, heißt es darin unter anderem.

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