8.000 Mitarbeiter profitieren

Malteser senken Höchstarbeitszeit im Rettungsdienst

Die Rettungsdienste in Deutschland klagen über Personalnot und Überlastung. Die Malteser wollen den Beruf jetzt attraktiver machen: Die wöchentliche Höchstarbeitszeit wird gesenkt.

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Rettungswagen mit Einsatzkräften

Ein Rettungswagen der Malteser an einem Unfallort: Die wöchentliche Höchstarbeitszeit für die Mitarbeiter im Rettungsdienst wird ab dem 1. Januar 2025 von 48 auf 45 Stunden verringert. Sie sinkt dann bis 2028 in jedem Jahr um eine weitere Stunde.

© Reiss/Fotostand/picture alliance

Köln. Die bundesweit rund 8.000 Mitarbeiter im Rettungsdienst der Malteser haben künftig deutlich bessere Arbeitszeiten. Die Arbeitsrechtliche Kommission des Deutschen Caritasverbands beschloss am Donnerstag in Köln, dass die Höchstarbeitszeit bis 2028 von 48 Stunden wöchentlich schrittweise auf 42 Stunden reduziert wird, wie der katholische Wohlfahrtsverband mitteilte. Für Notfallsanitäter wird es zudem eine Zulage von bis zu 400 Euro geben.

Mit dem Beschluss wollen die Malteser, die Teil des Deutschen Caritasverbandes sind, die Arbeitsbedingungen im Rettungsdienst verbessern und den Beruf attraktiver machen. Mit bundesweit über 8.000 Mitarbeitern im Rettungsdienst ist der Malteser Hilfsdienst einer der großen Anbieter in Deutschland.

Ein Signal auch für andere Rettungsdienste

Oliver Hölters, Sprecher der Caritas Mitarbeiterseite, sagte, der Beschluss bedeute für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine enorme Entlastung. „Die Begrenzung der überlangen Arbeitszeiten war längst fällig.“ Das Personal im Rettungsdienst dürfe nicht verheizt werden. „Wir hoffen, dass dies als Signal bei den anderen Anbietern im Rettungsdienst verstanden wird und sich die Arbeitsbedingungen bundesweit verbessern.“

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Die wöchentliche Höchstarbeitszeit wird ab dem 1. Januar 2025 von 48 auf 45 Stunden verringert. Sie sinkt dann in jedem Jahr um eine weitere Stunde. Ab 2028 beträgt die Höchstarbeitszeit 42 Stunden pro Woche. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit ergibt sich aus der regulären Arbeitszeit von 39 Stunden, die bei Anwendung von Arbeitsbereitschaft auf derzeit noch 48 Stunden verlängert werden kann.

Beide Seiten einigten sich in der Bundeskommission der Caritas zudem auf eine monatliche Zulage für Notfallsanitäter. Die Höhe der Zulage steigt mit den Jahren der Anstellung: ab dem dritten Tätigkeitsjahr 150 Euro, ab dem fünften Tätigkeitsjahr 250 Euro und ab dem siebenten Tätigkeitsjahr 400 Euro. Die Zulage wird bis spätestens ab dem 1. Januar 2028 gezahlt. (KNA)

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