Landesverordnung verabschiedet

Mecklenburg-Vorpommern ermöglicht Drug-Checking

Stationär und mobil sind Drug-Checking-Modelle im Nordosten künftig möglich, wenn die Träger dafür aus Mecklenburg-Vorpommern kommen und das Angebot auch Beratung umfasst.

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Schwerin. Als erstes Bundesland hat Mecklenburg-Vorpommern die rechtlichen Grundlagen für ein Drug-Checking geschaffen. Die Landesverordnung für die Durchführung von Modellvorhaben zu Substanzanalysen ist kürzlich in Kraft getreten.

Konsumierende können beim Drug-Checking ihre Drogen untersuchen lassen, um deren Inhaltsstoffe festzustellen. Die entsprechende Verordnung dient der Umsetzung des für die Modellvorhaben erforderlichen Erlaubnisverfahrens.

„Die Erlaubnis kann nur auf Antrag und auch nur dann erteilt werden, wenn mit der Substanzanalyse zugleich eine Risikobewertung und gesundheitliche Aufklärung über die Folgen des Konsums verbunden ist“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD). Nach ihrer Überzeugung führt die Substanzanalyse in Kombination mit Beratung zu einer Reduzierung der gesundheitlichen Risiken beim Drogenkonsum.

„Etabliert und wirkungsvoll"

Drese verwies auf entsprechende Verfahren in anderen europäischen Staaten, dort hätten sich diese „etabliert und als wirkungsvolle Maßnahme der Prävention und Schadenreduzierung erwiesen".

Drese setzt für ihr Bundesland auf stationäre Modellvorhaben und mobile Angebote, die zum Beispiel auf Festivals geschaffen werden könnten. Die Träger der Drug-Checking-Modellvorhaben müssen in Mecklenburg-Vorpommern angesiedelt sein. (di)

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