Masterplan Medizinstudium 2020

Medizinische Fakultät Mannheim fordert Einbindung von Hochschulambulanzen

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MANNHEIM. Die Medizinische Fakultät Mannheim fordert im Zuge des Masterplans Medizinstudium 2020 die Einbindung von Hochschulambulanzen ins PJ-Quartal Ambulante Medizin. Das Reformpapier, das nach langen Verhandlungen nun Ende März vorgestellt wurde, sieht die Umstellung der Struktur des PJs von Tertialen auf Quartale vor. Innere Medizin und Chirurgie bleiben Pflichtquartale; hinzukommen zwei Wahlfächer, von denen eines in der ambulanten Versorgung absolviert werden muss. An der Medizinischen Fakultät Mannheim wird dies im Modellstudiengang MaReCuM seit 2011 bereits praktiziert.

Die Studierenden können das PJ-Quartal Ambulante Medizin dort in einem von vier Bereichen absolvieren: dem operativ-interventionellen, dem konservativ-chronischen (zum Beispiel Allgemeinmedizin), dem onkologischen oder dem psychiatrisch-psychotherapeutischen Bereich. Die Lehrplätze befinden sich mehrheitlich in Hochschulambulanzen, aber auch im vertragsärztlichen Bereich.

"Die Lehre ausschließlich in vertragsärztlichen Praxen durchzuführen, wie es der Masterplan vorsieht, sehe ich sehr kritisch", sagt Professor Udo Obertacke, Leiter des Kompetenzzentrums Praktisches Jahr. Er bemängelt: "Auch jenseits der Finanzierungsdebatte wird hier eine Fehlentwicklung eingeleitet, da die akademische Kontrolle fehlt." Die Ausbildung in Hochschulambulanzen und in vertragsärztlichen Praxen, die ausnahmslos akademisch eng an die Medizinischen Fakultäten angebunden sind, sichere den Fakultäten einen direkten Einfluss auf die Lehreauch im ambulanten Bereich und vermittelt den Medizinstudierenden darüber hinaus die wichtige Verzahnung zwischen stationärer und ambulanter Versorgung.

Fallen die Hochschulambulanzen heraus, müssten Praxen eingebunden werden, die keine Anbindung an eine Fakultät haben und deren Personal nicht in der akademischen Lehre eingewiesen ist. (aze)

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