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Medizinischer Dienst begrüßt Zweitmeinung

Veröffentlicht:

DORTMUND (HL). Als "Schritt in die richtige Richtung" hat der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) das in der vergangenen Woche vom Bundesausschuss beschlossene Zweitmeinungsverfahren begrüßt.

Das soll zunächst für die pulmonale arterielle Hypertonie und vier dabei angewendete Arzneimittel gelten, also nur in einer seltenen Indikation angewendet werden. Wichtig aus der Sicht des MDS ist, dass der Bundesausschuss für ambulante und stationäre Versorgung nicht unterschiedliche Kriterien anwendet. Nur im Ausnahmefall, so der MDS, haben Kliniken zuverlässige Erkenntnisse über Innovationen.

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