KBV-VV

Mehr Honorar für die Grundversorgung

Die Vertreter der KBV haben den Weg bereitet für die Honorarreform. Fest steht: Die nächsten Honorarrunden werden von starken strukturellen Veränderungen geprägt sein.

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:
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Veröffentlicht: 27.05.2013 © Springer Medizin

HANNOVER. Die KBV-Vertreterversammlung hat am Sonntag und Montag die Weichen für die nächsten Honorarverhandlungen gestellt. Die Absicht ist, die Vergütung von Hausärzten und Fachärzten in der Grundversorgung zu verbessern.

Dazu gehört, dass die getrennten Vergütungen für die Haus- und Fachärzte künftig nach dem Versorgungsbedarf differenziert weiterentwickelt und nicht mehr nach dem Gießkannenprinzip verteilt werden, wie KBV-Chef Dr. Andreas Köhler am Montag am Rande der Vertreterversammlung mitteilte.

Am kommenden Freitag stehen Verhandlungen mit den Krankenkassen über die Einführung der Fachärztlichen Strukturpauschale an. Zur Dotierung dieser Pauschale sind Mittel aus dem vereinbarten Zuwachs für 2013 vorhanden.

In den "bedürftigen" Grundversorger-Fachgruppen - Köhler nennt beispielsweise HNO-Ärzte, Augenärzte und konservativ tätige Orthopäden - mache dies einen Zuwachs von fünf bis sechs Prozent der Vergütung für die gesamte Fachgruppe aus; je nach Anteil der Leistungen in der Grundversorgung könne der Zuwachs aber deutlich höher ausfallen. In Kraft treten soll dieser Reformteil zum 1. Oktober 2013.

Bedarfsplanung läuft planmäßig

Mit Blick auf die Vergütungsverhandlungen für 2014 plant Köhler ein Dreier-Paket, bestehend aus dem noch zu errechnenden Morbiditätszuwachs, einem Inflationsausgleich und einer strukturellen Komponente, die für die Ärzte zu mehr Planungssicherheit führen soll.

Nach einem Beschluss der KBV-Vertreterversammlung vom Montag sollen alle haus- und fachärztlichen Grundleistungen aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung in eine extrabudgetäre Gesamtvergütung überführt werden.

Für Leistungen der Psychotherapie ist dies bereits vereinbart; sie wurde bislang aus dem fachärztlichen Teil der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung gespeist.

Nach Angaben von KBV-Vorstand Regina Feldmann läuft die Umsetzung der neuen Bedarfsplanung in den KVen planmäßig.

Allerdings sei es in Bayern und in Thüringen zu Sperrungen von Hausarztniederlassungen gekommen, obwohl in den betreffenden Gebieten ein Arztmangel existent sei. Offenbar versage hier der bundesweit gültige Vergleichsmaßstab.

Auf einer für Juni geplanten Sitzung mit den KVen werde der Stand der Umsetzung beraten. Dann werde auch ein Korrekturbedarf ermittelt, der in den Gemeinsamen Bundesausschuss eingebrachte werde.

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