KBV-VV

Mehr Honorar für die Grundversorgung

Die Vertreter der KBV haben den Weg bereitet für die Honorarreform. Fest steht: Die nächsten Honorarrunden werden von starken strukturellen Veränderungen geprägt sein.

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:
Video

An dieser Stelle finden Sie Inhalte von movingimage EVP GmbH Um Videos von movingimage zu integrieren, brauchen wir Ihre Zustimmung. Ich bin damit einverstanden, dass mir Inhalte von movingimage übermittelt werden. Dazu ist ggf. die Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät notwendig. Mehr Informationen dazu finden Sie hier .

Veröffentlicht: 27.05.2013 © Springer Medizin

HANNOVER. Die KBV-Vertreterversammlung hat am Sonntag und Montag die Weichen für die nächsten Honorarverhandlungen gestellt. Die Absicht ist, die Vergütung von Hausärzten und Fachärzten in der Grundversorgung zu verbessern.

Dazu gehört, dass die getrennten Vergütungen für die Haus- und Fachärzte künftig nach dem Versorgungsbedarf differenziert weiterentwickelt und nicht mehr nach dem Gießkannenprinzip verteilt werden, wie KBV-Chef Dr. Andreas Köhler am Montag am Rande der Vertreterversammlung mitteilte.

Am kommenden Freitag stehen Verhandlungen mit den Krankenkassen über die Einführung der Fachärztlichen Strukturpauschale an. Zur Dotierung dieser Pauschale sind Mittel aus dem vereinbarten Zuwachs für 2013 vorhanden.

In den "bedürftigen" Grundversorger-Fachgruppen - Köhler nennt beispielsweise HNO-Ärzte, Augenärzte und konservativ tätige Orthopäden - mache dies einen Zuwachs von fünf bis sechs Prozent der Vergütung für die gesamte Fachgruppe aus; je nach Anteil der Leistungen in der Grundversorgung könne der Zuwachs aber deutlich höher ausfallen. In Kraft treten soll dieser Reformteil zum 1. Oktober 2013.

Bedarfsplanung läuft planmäßig

Mit Blick auf die Vergütungsverhandlungen für 2014 plant Köhler ein Dreier-Paket, bestehend aus dem noch zu errechnenden Morbiditätszuwachs, einem Inflationsausgleich und einer strukturellen Komponente, die für die Ärzte zu mehr Planungssicherheit führen soll.

Nach einem Beschluss der KBV-Vertreterversammlung vom Montag sollen alle haus- und fachärztlichen Grundleistungen aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung in eine extrabudgetäre Gesamtvergütung überführt werden.

Für Leistungen der Psychotherapie ist dies bereits vereinbart; sie wurde bislang aus dem fachärztlichen Teil der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung gespeist.

Nach Angaben von KBV-Vorstand Regina Feldmann läuft die Umsetzung der neuen Bedarfsplanung in den KVen planmäßig.

Allerdings sei es in Bayern und in Thüringen zu Sperrungen von Hausarztniederlassungen gekommen, obwohl in den betreffenden Gebieten ein Arztmangel existent sei. Offenbar versage hier der bundesweit gültige Vergleichsmaßstab.

Auf einer für Juni geplanten Sitzung mit den KVen werde der Stand der Umsetzung beraten. Dann werde auch ein Korrekturbedarf ermittelt, der in den Gemeinsamen Bundesausschuss eingebrachte werde.

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Vereinbarung der Vertragspartner in Baden-Württemberg

AOK-Hausarztvertrag: HÄPPI-Praxen erhalten Zuschläge

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Negative Rückmeldungen

Hamburger Praxen ziehen durchwachsene ePA-Bilanz

Pro & Contra

Vorhofflimmern: Sollten alle über 65 Jahre eine Smartwatch tragen?

Lesetipps
Ein Mitarbeiter empfängt ein Fax aus einem Faxgerät.

© piyaphunjun / stock.adobe.com

Datenschutz

Rezeptversand per Fax: Empfängernummer überprüfen – sonst droht Bußgeld

HSK im Fokus: Der Hauptstadtkongress 2024 findet von 26. bis 28. Juni in Berlin statt.

© Rolf Schulten

Themenseite

Hauptstadtkongress: Unsere Berichte im Überblick