Direkt zum Inhaltsbereich

NRW-Gesetznovelle

Mehr Unabhängigkeit für psychisch Kranke

Mit einer Gesetzesnovelle werden in Nordrhein-Westfalen die Rechte psychisch kranker Patienten gestärkt.

Veröffentlicht:

KÖLN. In Nordrhein-Westfalen sollen Zwangsmaßnahmen bei psychisch kranken Patienten künftig die absolute Ausnahme bleiben. Zudem wird für Zwangsbehandlungen und länger andauernde Fixierungen ein richterlicher Beschluss verpflichtend. Die ärztliche Feststellung einer erheblichen Gefährdung reicht nicht mehr aus.

Die neuen Regelungen sind Teil der Novellierung des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Erkrankungen. Der Gesetzentwurf ist vom rot-grünen Kabinett gebilligt worden und wird jetzt dem Landtag zugeleitet.

"Wir wollen die Rechte von Patientinnen und Patienten während einer Unterbringung in psychiatrischen Krankenhäusern deutlich stärken", sagt Landesgesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne). Behandlungen gegen den Willen der Patienten und freiheitseinschränkende Maßnahmen sollen nur noch greifen, wenn sie die letzte Möglichkeit sind, um Lebensgefahr oder erhebliche Gefahr für die eigene Gesundheit oder die anderer Personen abzuwenden.

Bedingung ist, dass eine weniger eingreifende Maßnahme aussichtslos ist, der zu erwartende Nutzen die zu erwartenden Beeinträchtigungen deutlich überwiegt und versucht worden ist, die Zustimmung der Betroffenen zu erreichen.

Erklärtes Ziel der Novellierung ist es, die Selbstbestimmung und Unabhängigkeit der Patienten maximal zu schützen und zu achten. (iss)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Neurodivergenz

ADHS in der Hausarztpraxis: Hinweise für die Diagnostik

Das könnte Sie auch interessieren
Update Multiple Sklerose: Aktuelle Erkenntnisse und Entwicklungen

© libre de droit | iStock

Update MS

Update Multiple Sklerose: Aktuelle Erkenntnisse und Entwicklungen

Anzeige | Merck Healthcare Germany GmbH
Einfluss der MS-Therapie auf Immunzellen im Liquor

© Yozayo | iStock

Intrathekale Entzündung

Einfluss der MS-Therapie auf Immunzellen im Liquor

Anzeige | Merck Healthcare Germany GmbH
Ein erreichbares Ziel bei MS?

© Merck KGaA

Therapiefreie Remission

Ein erreichbares Ziel bei MS?

Anzeige | Merck Healthcare Germany GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Ofatumumab-Konzentrationen in der Muttermilchh

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [10]

Aktive schubförmige Multiple Sklerose

Flexiblere Familienplanung durch kürzere Kontrazeptionszeit

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Novartis Pharma GmbH, Nürnberg
Abb. 1: MS-Krankheitsdynamik: Patientinnen und Patienten bewegen sich von frühen Stadien über Phasen fokaler Entzündung in fortgeschrittene, meist irreversible Stadien

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [4]

Multiple Sklerose heute

Praxisrelevante Daten im Fokus

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Novartis Pharma GmbH, Nürnberg

Opioid-induzierte Obstipation

Paradigmenwechsel in der Behandlung: Vom Stuhl zum Nervensystem

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Grünenthal GmbH, Aachen
Vorteile des Logins

Mit unserem kostenloses Login erhalten Ärztinnen und Ärzte, Medizinstudierende sowie Fachkräfte im Gesundheitswesen vollen Zugriff auf unsere medizinischen und praxisrelevanten Inhalte.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Mikrobiomforschung

Atemwegs-Dysbiose befeuert Lungenerkrankungen

Weniger Spätkomplikationen

Frühe HbA1c-Kontrolle zahlt sich aus

Lesetipps
Eine Frau sitzt am Tisch und misst ihren Blutzucker am linken Zeigefinger.

© Felippe Lopes / Generated with AI / Stock.adobe.com

Potenzielle Über- und Untertherapie

Medikation des Typ-2-Diabetes wird im Alter zu selten angepasst