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NRW-Gesetznovelle

Mehr Unabhängigkeit für psychisch Kranke

Mit einer Gesetzesnovelle werden in Nordrhein-Westfalen die Rechte psychisch kranker Patienten gestärkt.

Veröffentlicht:

KÖLN. In Nordrhein-Westfalen sollen Zwangsmaßnahmen bei psychisch kranken Patienten künftig die absolute Ausnahme bleiben. Zudem wird für Zwangsbehandlungen und länger andauernde Fixierungen ein richterlicher Beschluss verpflichtend. Die ärztliche Feststellung einer erheblichen Gefährdung reicht nicht mehr aus.

Die neuen Regelungen sind Teil der Novellierung des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Erkrankungen. Der Gesetzentwurf ist vom rot-grünen Kabinett gebilligt worden und wird jetzt dem Landtag zugeleitet.

"Wir wollen die Rechte von Patientinnen und Patienten während einer Unterbringung in psychiatrischen Krankenhäusern deutlich stärken", sagt Landesgesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne). Behandlungen gegen den Willen der Patienten und freiheitseinschränkende Maßnahmen sollen nur noch greifen, wenn sie die letzte Möglichkeit sind, um Lebensgefahr oder erhebliche Gefahr für die eigene Gesundheit oder die anderer Personen abzuwenden.

Bedingung ist, dass eine weniger eingreifende Maßnahme aussichtslos ist, der zu erwartende Nutzen die zu erwartenden Beeinträchtigungen deutlich überwiegt und versucht worden ist, die Zustimmung der Betroffenen zu erreichen.

Erklärtes Ziel der Novellierung ist es, die Selbstbestimmung und Unabhängigkeit der Patienten maximal zu schützen und zu achten. (iss)

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